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Untersuchungen zur rezidivierenden Polychondritis des äußeren Ohres
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Published: | April 14, 2014 |
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Einleitung: Die rezidivierende Polychondritis des knorpeligen Gehörgangs und der Ohrmuschel zeigt anfangs das klinische Bild einer Otitis externa diffusa, so dass der HNO-Arzt primär aufgesucht wird. Ziel dieser Untersuchung war es, das Krankheitsbild der Polychondritis recidivans dem HNO-Arzt nahe zubringen sowie den diagnostischen Gang und die Therapie aufzuzeigen.
Patientengut und Methode: Im Folgenden wird das Krankheitsbild anhand von 14 Patienten (10 Frauen, 4 Männer) beschrieben, die an der HNO-Klinik der Universitätsklinik des Saarlandes behandelt wurden. Die Patienten stellten sich mit therapieresistenter Otitis externa diffusa in der Poliklinik vor, wobei die Anamnese 10 bis 12 Monate betrug.
Ergebnisse: Es zeigten sich eine Rötung und Schwellung des knorpeligen Gehörgangs und der Ohrmuschel. Im Abstrich wurden Staphylokokken, Proteus mirabilis und manchmal auch Pseudomonas aeruginosa nachgewiesen. Neben der HNO-ärztlichen Untersuchung erfolgten Blutuntersuchungen, wobei nur bei 2 Patienten ANA und ANCA bei der Erstbestimmung positiv waren. Im dreimonatigen Verlauf wurden diese Parameter bei weiteren 4 Patienten positiv. Die Rheumafaktoren zeigten bei 11 Patienten schon bei der Erstuntersuchung einen positiven Titer. Obligat waren die Vorstellung aller Patienten bei einem Rheumatologen sowie einem Augenarzt. Alle Patienten erhielten zunächst eine lokale Therapie mit kortisonhaltigen Salbenstreifen und antibiotischen Tropfen. Sprach die Therapie nicht ausreichend an, erfolgte auch eine systemische Kortisontherapie nach internistischer Untersuchung. Bei 4 Patienten erfolgte wegen nicht ansprechender Therapie eine tiefe Gewebeprobe.
Schlussfolgerung: Bei rezidivierender Rötung, Schwellung der Ohrmuschel und Therapieresistenz, sollte der HNO-Arzt an das Krankheitsbild der Polychondritis recidivans denken und eine interdisziplinäre Zusammenarbeit mit einem Rheumatologen und einem Augenarzt suchen.
Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.