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Onkologische Rehabilitation und Prognose beim Plattenepithelkarzinom des Oropharynx (OSCC)
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Published: | April 14, 2014 |
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Einleitung: Beeinflussung der Nebenwirkungen onkologischer Therapie und Wiedereingliederung in das Umfeld sind Ziele onkologischer Anschlussheilbehandlungen (AHB). Zur Versorgung nach Therapie eines OSCC ist in Deutschland wenig bekannt.
Methoden: Aus 396 Patienten mit OSCC wurden Patienten mit stationärer AHB nach Therapie ausgewählt (n=122). Ausgewertet wurden bekannte Prognosefaktoren außer HPV sowie die AHB. Verfügbare AHB-Entlassungsbögen (n=83) wurden hinsichtlich Therapiemaßnahmen und Problemfeldern ausgewertet.
Ergebnisse: Patienten, die nach der Therapie in stationärer AHB waren hatten eine signifikant bessere Prognose (5JÜLR 51,4% vs 40,4%, p<0,000). Klassische Risikofaktoren (UICC, Rauchen, Therapie, Komorbidität) waren in beiden Kollektiven signifikant mit dem Überleben verknüpft. Nach multivariater Analyse zeigten sich UICC, Komorbidität und AHB als signifikante Prognosefaktoren. Bei der Auswertung aller Patienten aus 2 Jahrgängen zeigte sich immerhin noch ein Trend für besseres Überleben (p=0,093). 70% aller Patienten wurden in nur einer Reha-Klinik versorgt. Logopädische Therapie und Ergotherapie wurde nur in 36, bzw. 13% durchgeführt. In den Entlassberichten wurde in den Problemfeldern Ernährung, Physis und Psyche bei 80,8%, 85,4%, und 50% eine Verbesserung der Situation beschrieben. Nur für 24,1% der Patienten war dokumentiert, dass eine Arbeitsfähigkeit im alten Beruf zu erwarten ist.
Schlussfolgerungen: An der Schnittstelle zwischen Therapie im Krankenhaus und Wiedereingliederung in das Umfeld kommt der AHB eine wichtige Bedeutung zu. Die Versorgung muss daher detaillierter als bisher erhoben werden. Wir konnten sogar einen positiven Einfluss auf das Überleben zeigen, obwohl hier auch ein systematischer Fehler abgebildet sein könnte. In einem prospektiven Setting könnte ein starkes Augenmerk auf passgenaue Empfehlung für die AHB sowie eine Verbesserung beruflicher Wiedereingliederung gelegt werden.
Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.