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Neugeborenen-Hörscreening (NHS) Sachsen-Anhalt unter Berücksichtigung der Einführung eines Tracking
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Published: | April 22, 2010 |
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Einleitung: Die Prävalenz angeborener Hörstörungen liegt bei 1–2 pro 1000 Neugeborene. Auf Grund der eminenten Bedeutung des Hörsinns für die Gesamtentwicklung des Kindes und der bisher viel zu spät erfolgten Diagnostik wurde zum 01.01.09 der Anspruch Neugeborener auf Teilnahme am NHS in den Kinderrichtlinien (K-RL) verankert. Dies ist aber nur der erste Schritt zur frühen Rehabilitation. Von ebenso großer Bedeutung ist die Nachverfolgung auffälliger Befunde (Tracking). Bisher nicht gesetzlich verankert liegt dies in der Verantwortlichkeit der Länder. In Sachsen-Anhalt hat sich in Zusammenarbeit von Stoffwechselzentrum und Fehlbildungsmonitoring eine Trackingzentrale etabliert.
Methode: Analyse des Ist-Zustandes des NHS im Jahr 2008 in Sachsen-Anhalt vor Einführung des generellen NHS.
Ergebnisse: Über die 2006 etablierte Hörscreeningzentrale wurden 2008 10.499 Kinder nachverfolgt. Dies entspricht 59,8% der Geburtenpopulation von Sachsen-Anhalt. Von 29 Geburtskliniken nahmen 9 ganzjährig, 14 erst im Jahresverlauf 2008 am Tracking teil. In allen Geburtskliniken wurde ein NHS mittels TEOAE, in wenigen Kliniken die Messung der AABR angeboten. Ca. 95% der Kinder erhielten ein NHS in der Geburtsklinik. Follow-up-Untersuchungen erfolgten in Kliniken, bei ambulanten HNO-Ärzten und in pädaudiologischen Zentren, wobei im ambulanten Bereich häufig mittels TEOAE nachuntersucht wurde. Insgesamt erfasste die Hörscreeningzentrale 13.738 Meldungen von 109 Einsendern.
Schlussfolgerung: Die Vorgaben der K-RL werden in Sachsen-Anhalt hinsichtlich der Vollständigkeit erfüllt. Empfohlene Untersuchungsmethoden zum Follow-up (AABR) müssen noch etabliert werden. Um alle Neugeborenen zu erreichen, ist eine enge interdisziplinäre Zusammenarbeit erforderlich.