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Existieren für CI-Träger gesundheitliche Risiken und Nutzungseinschränkungen durch elektromagnetische Felder des Mobilfunks?
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Published: | April 17, 2009 |
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Trotz einer kontinuierlichen Exposition der Bevölkerung mit elektromagnetischen Feldern aus vielen natürlichen Quellen herrscht große Unklarheit über die gesundheitlichen Risiken, die durch die hochfrequenten elektromagnetischen Felder des Mobilfunks (HF-EMF) entstehen. Aufgrund widersprüchlicher Studienergebnisse werden nach wie vor z.B. kanzerogene Effekte oder die Induktion psychovegetativer Symptome durch HF-EMF kontrovers diskutiert. In dieser Situation wurden 2003 von der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK) Grenzwerte für HF-EMF gemäß den Empfehlungen der Internationalen Kommission zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (ICNIRP) aus dem Jahr 1998 festgelegt, bei deren Einhaltung keine Gefährdung der Bevölkerung zu erwarten ist. Nur wenige Studien hingegen beschäftigen sich mit der besonderen Gefährdungssituation von CI-Trägern, die durch die Nähe zwischen induktivem Metallimplantat und Gehirn bzw. dem geringen Abstand zwischen Elektronik des Implantats und der Quelle HF-EMF beim Telefonat bedingt ist.
Anhand der aktuellen Studienlage werden gesundheitliche Gefahren für Hörgesunde und insbesondere für CI-Träger analysiert, die sich aus einer Mobilfunknutzung ergeben können. Dabei zeigt sich, dass zum jetzigen Zeitpunkt von einer Unbedenklichkeit HF-EMF ausgegangen werden kann, sofern die entsprechenden gesetzlichen Grenzwerte und Spezifikationen eingehalten werden. Es existieren folglich keine Einschränkungen in der Mobilfunknutzung sowohl für Hörgesunde als auch CI-Träger. Aufgrund der geringen Studienzahl muss jedoch einschränkend erwähnt werden, dass für CI-Träger eine endgültige Bewertung des gesundheitlichen Risikos durch die Mobilfunknutzung erst nach umfangreicher Generierung valider Studienergebnisse möglich ist.