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88th Annual Meeting of the German Society of Oto-Rhino-Laryngology, Head and Neck Surgery

German Society of Oto-Rhino-Laryngology, Head and Neck Surgery

24.05. - 27.05.2017, Erfurt

Cochleaimplantation bei Kindern mit unilateraler Surditas

Meeting Abstract

  • corresponding author Sabine Kramer - Hals-Nasen-Ohrenklinik des Universitätsklinikums Frankfurt, Frankfurt/M.
  • Silke Helbig - Hals-Nasen-Ohrenklinik des Universitätsklinikums Frankfurt, Frankfurt/M.
  • Martin Leinung - Hals-Nasen-Ohrenklinik des Universitätsklinikums Frankfurt, Frankfurt/M.
  • Timo Stöver - Hals-Nasen-Ohrenklinik des Universitätsklinikums Frankfurt, Frankfurt/M.

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. 88. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. Erfurt, 24.-27.05.2017. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2017. Doc17hno320

doi: 10.3205/17hno320, urn:nbn:de:0183-17hno3204

Published: April 13, 2017

© 2017 Kramer et al.
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Text

Einleitung: Ziel der Versorgung einseitig ertaubter Kinder mit einem Cochleaimplantat (CI) ist, ähnlich wie auch beim Erwachsenen, durch die Ermöglichung des binauralen Hörens, die Verbesserung des Sprachverständnis in Ruhe und im Störgeräusch und des räumlichen Hörvermögens. Somit soll der Spracherwerb möglichst wenig beeinträchtigt ablaufen und in der Folge eine gesteigerte Aufmerksamkeit und Konzentrationsvermögen für den Schulalltag erreicht werden.

Methoden: Retrospektive Aufarbeitung von 12 seit mindestens einem Jahr unilateral implantierten Kindern mit konnataler und traumatischer Ertaubungsursache (Implantationsalter: 0;8 Jahre bis 5;2 Jahre).

Ergebnisse: Insgesamt wird die CI-Versorgung in der Regel von den Kindern mit ganztägiger Tragedauer akzeptiert, auch ein audiologischer Nutzen ist nachweisbar.

Schlussfolgerungen: Basierend auf den Ergebnissen kann die Cochlea-Implantation eine wirksame Behandlungsoption bei Kindern mit unilateraler Surditas unterschiedlicher Genese sein. Wichtige Kriterien für den Entscheid zur Cochleaimplantation erscheinen die radiologische Beurteilung der Hörnervenanlage und die Ertaubungsdauer zu sein.

Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.