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88th Annual Meeting of the German Society of Oto-Rhino-Laryngology, Head and Neck Surgery

German Society of Oto-Rhino-Laryngology, Head and Neck Surgery

24.05. - 27.05.2017, Erfurt

Großes Meningeom der Orbita

Meeting Abstract

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  • corresponding author Susanne Trainotti - HNO Uniklinik Ulm, Ulm
  • Jens Greve - HNO Uniklinik Ulm, Ulm
  • Thomas Hoffmann - HNO Uniklinik Ulm, Ulm

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. 88. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. Erfurt, 24.-27.05.2017. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2017. Doc17hno204

doi: 10.3205/17hno204, urn:nbn:de:0183-17hno2045

Published: April 13, 2017

© 2017 Trainotti et al.
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Meningeome treten am häufigsten intracraniell auf, können jedoch sekundär Ausläufer nach extracraniell bilden. Seltener können sie primär extracraniell ihren Ursprung aus Arachnoidalzellen der Nervenscheiden von Hirnnerven haben.

Eine 55-jährige Patientin zeigte einen orbitalen Tumor mit deutlichem Exophthalmus und temporaler Ausbreitung rechtsseitig, welcher sich innerhalb von 6 Jahren gebildet hatte. MRT-graphisch wurde auch die intracranielle frontotemporale Komponente mit Mitlellinienverlagerung deutlich, passend zu einem Meningeom von insgesamt über 10cm Größe, welches mittels offener Biopsie extracraniell temporal histologisch gesichert wurde. In Absprache mit der neurochirurgischen Abteilung wurde ein zweizeitiges Vorgehen gewählt, sodass bei Amaurosis rechts zunächst die Exenteratio orbitae und Tumorresektion temporal erfolgte.

Die postoperative Wundheilung verlief regelrecht, durch Erhalt der Augenlidhaut konnte die Orbitahöhle komplett ausgekleidet und mit Epithesenankern versorgt werden. Im zweiten Schritt erfolgte die Resektion des intracraniellen Meningeomanteils.

Trotz des benignen Charakters und langsamen Wachstums kann ein Meningeom radikale Resektionen unter Opferung wichtiger Strukturen fordern, wie in diesem Falle des rechten Auges. Auch wenn keine komplette Resektion erzielt werden kann, ist insbesondere bei sehr großen Tumormassen der ästhetische Aspekt mit zu berücksichtigen, um der Lebensqualität des Patienten Rechnung zu tragen.

Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.