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88th Annual Meeting of the German Society of Oto-Rhino-Laryngology, Head and Neck Surgery

German Society of Oto-Rhino-Laryngology, Head and Neck Surgery

24.05. - 27.05.2017, Erfurt

Erhöht die Unterstützung eines Aufklärungsgespräches durch Erläuterungsvideos die Zufriedenheit der Patienten?

Meeting Abstract

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  • corresponding author Constanze Hey - Hals-Nasen-Ohrenklinik des Universitätsklinikums Frankfurt, Frankfurt/M.
  • Martin Leinung - Hals-Nasen-Ohrenklinik des Universitätsklinikums Frankfurt, Frankfurt/M.
  • Sabine Kramer - Hals-Nasen-Ohrenklinik des Universitätsklinikums Frankfurt, Frankfurt/M.
  • Timo Stöver - Hals-Nasen-Ohrenklinik des Universitätsklinikums Frankfurt, Frankfurt/M.

Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. 88. Jahresversammlung der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie. Erfurt, 24.-27.05.2017. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2017. Doc17hno075

doi: 10.3205/17hno075, urn:nbn:de:0183-17hno0759

Published: April 13, 2017

© 2017 Hey et al.
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Die Information des Patienten vor operativen Maßnahmen ist in der Arzt-Patienten-Kommunikation von besonderer Bedeutung, wie auch die Neuerungen des Patientenrechtegesetzes unterstreichen. Wir haben untersucht, ob eine audiovisuelle Unterstützung der Aufklärung eine höhere Zufriedenheit bei den Patienten erzeugt und darüberhinaus Beratungszeit einsparen hilft.

An insgesamt 4 Standorten wurden Patienten zu bestimmten Behandlungsmaßnahmen mit und ohne Zuhilfenahme eines eigens dafür erstellten Erläuterungsvideos aufgeklärt. Nach der erfolgten Einwilligung wurde mithilfe eines Fragebogens die Zufriedenheit des Patienten und des aufklärenden Arztes mit dem Aufklärungsgespräch abgefragt. Zudem wurden die Anzahl der Rückfragen und die Aufklärungsdauer dokumentiert.

Insgesamt wurden 120 Patienten eingeschlossen (44 mit und 76 ohne Videounterstützung). Die Zufriedenheit der Patienten war bereits in der Kontrollgruppe sehr hoch; daher konnte keine signifikante Verbesserung durch die Videounterstützung aufgezeigt werden. Die Ärzte beurteilten die Güte einer Aufklärung zumeist kritischer als die Patienten. Nach Präsentation des Videos wurde diese von den Patienten als hilfreiche Zusatzinformation geschätzt. Dieser Unterschied in Interventions- und Kontrollgruppe war signifikant.

Eine audiovisuelle Unterstützung der Patientenaufklärung bedeutet für die durchführende Abteilung einen relevanten Mehraufwand nicht nur hinsichtlich der einmaligen Erstellung der Erläuterungsvideos sondern auch in der täglichen Anwendung. Diese Maßnahme erzeugt allerdings eine hohe Akzeptanz bei den Patienten. Es ist daher eine strategische Entscheidung, in welchem Umfang und bei welchen Krankheitsbildern dieses Instrument eingesetzt werden soll.

Der Erstautor gibt keinen Interessenkonflikt an.