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Strukturelle Verankerung von Bewegungsförderung im Setting Kita – Bestandsaufnahme von Indikatoren aus 16 Bildungsrahmenplänen
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Published: | September 6, 2024 |
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Einleitung: Im Zuge der Umsetzung des Präventionsgesetzes trägt die Bewegungsförderung als Teil der Bundesrahmenempfehlungen und Landesrahmenvereinbarungen zur Erreichung des lebensweltbezogenen Gesundheitsziels „Gesund aufwachsen“ bei. Die Bundesländer haben sich auf einheitliche Präventionsindikatoren geeinigt, die als Grundlage für eine zwischen den Ländern koordinierte und vergleichbare Gesundheitsberichterstattung dient. Sie sollen ferner dem Nationalen Präventionsbericht zur Verfügung gestellt werden. Einer dieser Präventionsindikatoren zielt auf die settingbezogene Bewegungsförderung im frühkindlichen Alter ab. Bislang ist ungeklärt, ob und inwieweit Regierungsdokumente wie Bildungsrahmenpläne die Bewegungsförderung im Setting Kita strukturell verankern.
Methoden: Für die Analyse relevanter Regierungsdokumente wurden Kontaktpersonen in den zuständigen Referaten der Landesministerien und Senatsverwaltungen identifiziert und per E-Mail kontaktiert. Mittels Kurzfragebogen wurden bis September 2023 zusätzlich Informationen zum rechtlichen Status, zum Umsetzungsgrad und zur Evaluierung dokumentiert. Für die Bestandsaufnahme aktueller Bildungsrahmenpläne wurde ein übergreifender Analyserahmen entwickelt. Dieser leitet sich aus der wissenschaftlichen Literatur ab und enthält acht Kriterien für Indikatoren, die als relevant für wirksame politische Maßnahmen zur Bewegungsförderung gelten [1]. Anhand dieser Kriterien wurden bis Dezember 2023 Informationen von je zwei unabhängigen Wissenschaftler:innen extrahiert. Eine abschließende Überprüfung der extrahierten Informationen erfolgte im März 2024.
Ergebnisse: Die Bildungsrahmenpläne unterscheiden sich hinsichtlich ihres Umfangs zwischen 33 und 505 Seiten und ihrer Erstellungszeiträume (2004 bis 2020); außerdem sind sie teils narrativ - teils stark strukturiert gestaltet. Die Bewegungsförderung wird in allen Bundesländern in einem Unterkapitel thematisiert, wobei kein evidenzbasiertes Konzept zur Bewegungsförderung genannt wird. Zielgruppen sind mehrheitlich die Altersgruppen 0-6 und 0-10 Jahren; vereinzelt werden Schwerpunkte auf Geschlechter, chronisch erkrankte Kinder oder Kinder aus sozial benachteiligten Familien gesetzt. Am Design und/oder Implementierung der Bildungsrahmenpläne sind überwiegend wissenschaftliche Einrichtungen mit pädagogischem Schwerpunkt, Wohlfahrtsverbände und Ministerien im Bereich Bildung, Jugend und Familie beteiligt. Die inhaltlichen Ziele und Praxisbeispiele beziehen sich entweder auf die Bewegungsförderung mittels Kompetenzerwerb oder der hierfür erforderlichen Maßnahmen. Konkrete Hilfestellungen zur Implementierung der inhaltlichen Ziele werden überwiegend in den Bildungsrahmenplänen formuliert; darüber hinaus in Handreichungen und Leitlinien. In fast jedem zweiten Bundesland findet eine externe und/oder interne Evaluierung statt.
Schlussfolgerung/Ausblick: Die Bildungsrahmenpläne beschreiben keine Indikatoren, die den Umsetzungsgrad oder die Bewertung von Bewegungsförderung – wie z. B. in den nationalen Empfehlungen [2] dargelegt – erlauben. Dies wird durch unterschiedliche Faktoren bedingt: Die Bildungsrahmenpläne beinhalten keine evidenzbasierten Konzepte zur Bewegungsförderung, da u.a. keine Akteure aus dem Gesundheitssektor am Design und/oder der Implementierung der Bildungsrahmenpläne involviert sind. Da die Bildungsrahmenpläne ferner einem eher pädagogischen Ansatz folgen, steht der Kompetenzerwerb des Kindes im Vordergrund, wodurch in den Bildungsrahmenplänen keine bewegungsspezifischen Ziele, wie z.B. ein Mindestmaß an Bewegungszeit oder eine Begrenzung der Bildschirmzeit, definiert werden. Als wichtiger Bestandteil der settingbezogenen Bewegungsförderung im frühkindlichen Alter können Bildungsrahmenpläne einen Beitrag zur Bewegungsförderung im Setting Kita leisten, indem die Bewegungsförderung über den Kompetenzerwerb stattfindet.
Die Autoren geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
Die Autoren geben an, dass kein Ethikvotum erforderlich ist.
Literatur
- 1.
- Daugbjerg SB, Kahlmeier S, Racioppi F, Martin-Diener E, Martin B, Oja P, et al. Promotion of physical activity in the European region: content analysis of 27 national policy documents. Journal of Physical Activity and Health. 2009;6(6):805-17.
- 2.
- Rütten A, Pfeifer K. Nationale Empfehlungen für Bewegung und Bewegungsförderung. Köln: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung; 2017.