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Auswirkungen hoher thermischer Belastungen auf die Gesundheit – eine bundesweite Analyse auf Grundlage von GKV-Routinedaten zwischen 2012–2021
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| Published: | September 6, 2024 |
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Hintergrund: Inwieweit sich mit GKV-Routinedaten Assoziationen von thermischer Belastung und hitzeassoziierten Erkrankungen abbilden lassen ist bislang unklar. Ziel dieser Untersuchung ist die Analyse des Zusammenhangs zwischen klimatischer Variabilität und hitzeassoziierten Erkrankungen auf Grundlage von Routinedaten.
Methoden: Die Studie basiert auf Abrechnungsdaten (ambulant und stationär) der Betriebskrankenkassen der Jahre 2012-2021 und umfasst ca. 11 Mio. gesetzlich Krankenversicherte. Berücksichtigt wurden vier hitzeassoziierte ICD-10 Diagnosen: T67 (Schäden durch Hitze und Sonnenlicht), E86 (Volumenmangel), N17 (Akutes Nierenversagen), und N19 (Niereninsuffizienz). Die thermischen Bedingungen wurden mittels meteorologischer Variablen quantifiziert. Die Auswertung erfolgte bundeslandspezifisch für die 2. und 3. Quartale (Q2, Q3) mittels deskriptiver Verfahren und Korrelationsanalysen mit Messwiederholungen.
Ergebnisse: Die Jahre 2016, 2018 und 2020 sind mit hohen Temperaturen aufgefallen. Im Vergleich zu Q2 wurde in Q3 eine höhere thermische Belastung verzeichnet, einhergehend mit mehr hitzeassoziierten Diagnosen. So sind bundesweit die Diagnosen für Schäden durch Hitze und Sonnenlicht (ambulant) mit der Anzahl heißer Tage (rmw = 0,86) korreliert. Wenngleich die thermische Belastung in Q2 geringer ist, zeigt sich aber auch hier ein ähnlicher Zusammenhang (rmw = 0,76). Diese markante Assoziation blieb auch bei spezifischer Betrachtung der Bundesländer erhalten.
Schlussfolgerungen: Der Beitrag zeigt, dass sich auch in GKV-Daten Routinedaten Assoziationen zwischen thermischer Belastung und Morbiditätsmarkern finden lassen. Vor dem Hintergrund einer klimawandelbedingten Zunahme hoher thermischer Belastungen verdeutlicht dieser Beitrag nochmals die Notwendigkeit von Anpassungsmaßnahmen.
Die Autoren geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
Die Autoren geben an, dass kein Ethikvotum erforderlich ist.
