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Hautkrebsprävention am Arbeitsplatz – Umsetzung verhältnispräventiver Maßnahmen aus der Perspektive von Außenbeschäftigten
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| Published: | September 6, 2024 |
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Einleitung und Ziele: In Deutschland sind Plattenepithelkarzinome bzw. multiple aktinische Keratosen durch solare ultraviolette (UV-)Strahlung seit 2015 als Berufskrankheit anerkannt. Die Aufgabe der Arbeitgebenden ist es deshalb, die UV-Belastung der Außenbeschäftigten durch geeignete Maßnahmen zu reduzieren. Wir haben 319 Außenbeschäftigte verschiedener Berufsbereiche zum Angebot der verhältnispräventiven UV-Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz befragt.
Methoden: Die Teilnehmenden wurden 2021 im Rahmen des bundesweiten Nationalen Krebshilfe-Monitorings (NCAM) rekrutiert und telefonisch befragt. Es wurde das Angebot von technischen (z.B. Abschattungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz) sowie organisatorischen Maßnahmen wie die Bereitstellung von Sonnenschutzmitteln, Arbeitsorganisation an Sommertagen und Aufklärung über die Risiken der UV-Strahlung untersucht. Die Datenauswertung erfolgte deskriptiv und bivariat.
Ergebnisse: Jeweils drei von zehn Befragten standen nie oder selten Schattenplätze während der Arbeitszeit (28,0%) oder während der Pausen (27,4%) zur Verfügung. Rund die Hälfte der Befragten (51,9%) bekam von ihrem Arbeitgebenden Schutzkleidung zur Verfügung gestellt, während 45,5% eine Kopfbedeckung und 25,1% Sonnencreme erhielten. Befragte, denen beschattete Pausenplätze zur Verfügung standen, verbrachten ihre Mittagspausen signifikant häufiger im Schatten (86,9% vs. 68,2%; p<0,001). Auch hing das Tragen einer Kopfbedeckung signifikant mit der Bereitstellung dieser durch den Arbeitgebenden zusammen (41,5% vs. 21,3%; p<0,001). Drei von zehn Außenbeschäftigten (32,2%) hatten die Möglichkeit, an heißen Sommertagen früher mit der Arbeit zu beginnen. Etwa genauso viele (35,4%) wurden am Arbeitsplatz jemals über die Risiken der UV-Strahlung und Sonnenschutzmaßnahmen von betriebsmedizinischer Seite oder einer Fachkraft für Arbeitssicherheit aufgeklärt.
Zusammenfassung: Zwar sollten unsere Ergebnisse durch die Perspektive der Arbeitgebenden vervollständigt werden, dennoch lassen sich bereits jetzt erste Ansatzpunkte zur Verbesserung des UV-Schutzes am Arbeitsplatz ableiten, z. B. die Sicherstellung der Verfügbarkeit von Schattenplätzen während der Pausenzeiten und die regelmäßige Aufklärung von Beschäftigten über die UV-bezogenen Risiken.
Die Autoren geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.
Die Autoren geben an, dass ein positives Ethikvotum vorliegt.
Der Beitrag wurde bereits publiziert: 33. Deutscher Hautkrebskongress 2023 [1]
