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Gesundheit – gemeinsam. Kooperationstagung der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (GMDS), Deutschen Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention (DGSMP), Deutschen Gesellschaft für Epidemiologie (DGEpi), Deutschen Gesellschaft für Medizinische Soziologie (DGMS) und der Deutschen Gesellschaft für Public Health (DGPH)

08.09. - 13.09.2024, Dresden

Krebsregister- und Kassendaten verbinden: Herausforderungen und Chancen aus dem GDNG

Meeting Abstract

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  • Marco Halber - Klinische Landesregisterstelle Baden-Württemberg GmbH, Stuttgart, Germany
  • Philipp Kachel - IDG Institut für digitale Gesundheitsdaten RLP gGmbH, Mainz, Germany

Gesundheit – gemeinsam. Kooperationstagung der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (GMDS), Deutschen Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention (DGSMP), Deutschen Gesellschaft für Epidemiologie (DGEpi), Deutschen Gesellschaft für Medizinische Soziologie (DGMS) und der Deutschen Gesellschaft für Public Health (DGPH). Dresden, 08.-13.09.2024. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2024. DocAbstr. 470

doi: 10.3205/24gmds241, urn:nbn:de:0183-24gmds2411

Published: September 6, 2024

© 2024 Halber et al.
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Die Arbeitsgruppe Krebsregister der GMDS beleuchtet die Vorgaben des neuen Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG) für die Zusammenführung von Daten der Klinischen Krebsregister und der Krankenversicherungen. In Anknüpfung an den Workshop des letzten Jahres zum damaligen Thema „Nutzung und Verknüpfung von Daten medizinischer Register“ steht die formale und inhaltliche Verbindung zwischen den Landeskrebsregistern und den Forschungsdatenzentren auf dem Programm.

Gesetzliches Ziel ist die „Nutzung von Gesundheitsdaten zu gemeinwohlorientierten Forschungszwecken und zur datenbasierten Weiterentwicklung des Gesundheitswesens als lernendes System“. Mehrere Herausforderungen sind aktuell erkennbar: Wie sichern wir die Datenqualität? Welche Datensatz-Strukturen werden konkret eingesetzt? Wie sichern wir die semantische Interoperabilität, um die Nutzbarkeit für die gesetzlichen Ziele des gewährleisten zu können? Welche Probleme schaffen verschiedene „Best-of“-Algorithmen? Wie verträgt sich all dies mit der bundesweiten anlassbezogenen Zusammenführung von Krebsregister-Daten mit dem 2021 novellierten Bundeskrebsregisterdatengesetz, für die bis Ende 2024 ein Konzept gefordert ist? Welche technischen Möglichkeiten gewährleisten die Anonymisierung bereitgestellter Patientendaten?

Dazu sind nach einer kurzen Einführung fünf Impulsvorträge von je 10 Minuten geplant. Die Impulsreferate sollen jeweils kurz zur Diskussion stehen, einmündend in eine abschließende Gesamt-Diskussion mit allen Beteiligten. Dabei sollen die maßgeblich Beteiligten Stand und Perspektiven ihrer jeweiligen Aktivitäten darlegen, einschließlich der Krebsregister (Plattform 65c), dem BfArM und der Arbeitsgruppe Externe Daten der Medizininformatik-initiative.

Die Autoren geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.

Die Autoren geben an, dass kein Ethikvotum erforderlich ist.