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64. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie e. V. (GMDS)

Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie

08. - 11.09.2019, Dortmund

Big Data in der Patientenversorgung: Erheben, Prüfen, Validieren und Anreichern von Routinedaten

Meeting Abstract

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  • Rémi Guidon - SwissDRG AG, Bern, Switzerland
  • Simon Hölzer - SwissDRG AG, Bern, Switzerland

Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie. 64. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie e.V. (GMDS). Dortmund, 08.-11.09.2019. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2019. DocAbstr. 41

doi: 10.3205/19gmds065, urn:nbn:de:0183-19gmds0659

Published: September 6, 2019

© 2019 Guidon et al.
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Mit der Einführung der nationalen Tarifstruktur SwissDRG zur Vergütung der stationären akutsomatischen Fälle per 1. Januar 2012 erhielt die systematische Erhebung von entsprechenden Patientendaten in der Schweiz eine zusätzliche Bedeutung. Diese Daten sollen per Gesetz in einer strukturierten Form vorliegen und für verschiedene Verwendungszwecke, auch der Qualitätsberichterstattung, Epidemiologie und klinischen Forschung zur Verfügung stehen. Aus Sicht der datenbasierten Entwicklung und Pflege der Tarifstruktur wird auf vorhandene, möglichst einheitliche Datenquellen abgestützt. Aus diesem Grund verwendet die SwissDRG AG für die Arbeiten an der Tarifstruktur SwissDRG als auch weitere Partner für die oben genannten Verwendungszwecke, Administrativ- und Leistungsdaten aus der so genannten medizinischen Statistik, welche seit 1998 jährlich vom Schweizerischen Bundesamt für Statistik (BFS) erstellt wird und Routinedaten aller Hospitalisierungen in der Schweiz erfasst. Die SwissDRG AG erhebt neben den Administrativ- und Leistungsdaten der medizinischen Statistik zusätzlich fallbezogene Kostendaten bei den Leistungserbringern in der Schweiz. Das Format der Kostendaten orientiert sich seit Beginn der Tarifstrukturentwicklung an den Vorgaben des Spitalverbandes H+ (REKOLE®). Seit dem Datenjahr 2016 sind die Vorgaben von REKOLE® für die Datenlieferanten verbindlich umzusetzen. Ein Großteil der Leistungserbringer kommt der gesetzlichen Aufforderung zur Datenlieferung nach, was dazu führt, dass der SwissDRG AG jährlich mehr als 85% der stationären Behandlungsfälle vollständig dokumentiert vorliegen. Der Umstand, dass der SwissDRG AG eine umfangreiche Datengrundlage zur Verfügung steht, lässt zudem eine in der Schweiz einzigartige Möglichkeit der statistischen und regelbasierten Plausibilitätsprüfung dieser Massendaten zu.

Die Plausibilitätsprüfung der Daten auf Fall- und Krankenhausebene umfasst mehrere Schritte, welche über eine geschützte Webschnittstelle, über welche die gesamte Datenlieferung abgewickelt wird, automatisiert angesteuert werden. Im ersten Schritt findet eine formale Prüfung der Datensätze statt. Im zweiten Schritt werden die Informationen der einzelnen Fälle auf deren Vollständigkeit überprüft. Konkret müssen die Fälle Administrativ-, Kosten- und Leistungsdaten aufweisen, aber auch innerhalb der einzelnen Datensätze müssen die wesentlichen Informationen vorhanden sein. Fälle, welche in einem der beschriebenen Bereiche Lücken aufweisen, werden allenfalls für bestimmte Verwendungszwecke ausgeschlossen. Der dritte Schritt der automatisierten Prüfung stellt diejenige Prüfung dar, welche zurzeit in der Schweiz flächendeckend einzig durch die SwissDRG AG gewährleistet werden kann. Die einzelnen Behandlungsfälle werden dabei auf ihre inhaltliche Konsistenz geprüft. Dabei wird insbesondere dem Vergleich der Fallkosten und den kodierten Leistungen eine große Bedeutung zugeschrieben. Zu den geprüften Leistungen gehören neben den Behandlungen, welche über die Schweizerische Operationsklassifikation (CHOP) auf den Fällen erfasst werden, auch die entsprechende Infrastruktur, bestimmte spezialisierte oder hochteure Leistungen sowie Medikamente. Ein wesentlicher Vorteil der Datenlieferung und -prüfung über die geschützte Webschnittstelle liegt darin, dass jegliche Resultate der einzelnen Prüfschritte in „real time“ an die Datenlieferanten zurückgespielt werden können, was einen raschen Austausch von Informationen zwischen Datenlieferanten und -empfänger ermöglicht. Hinzu kommt die Implementierung eines Dialogsystems innerhalb der Webschnittstelle. Dieses Dialogsystem ermöglicht zusätzlich zur automatisierten Kommunikation zwischen den Beteiligten eine individuelle, Fall- oder Prüfungsbezogene Kommunikation, was in Anbetracht der Krankenhaus-individuellen Unterschiede in Bezug auf Organisation, Angebot und weiteren Dimensionen durchaus notwendig ist. Unter dem Strich resultieren qualitativ bessere, angereicherte Routinedaten für diverse Verwendungszwecke, deren Weiterverwendung unter Einhaltung des Datenschutzes und von Lieferverträgen klar geregelt ist.

Die Autoren geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.

Die Autoren geben an, dass kein Ethikvotum erforderlich ist.