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64. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie e. V. (GMDS)

Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie

08. - 11.09.2019, Dortmund

Überleben bei Chronisch-Lymphatischer Leukämie nach Einführung der kombinierten Chemo-Immuntherapie – eine bevölkerungsbezogene Analyse mit Daten des Landeskrebsregisters Nordrhein-Westfalen

Meeting Abstract

  • Hiltraud Kajüter - Landeskrebsregister Nordrhein-Westfalen gGmbH, Bochum, Germany
  • Ina Wellmann - Landeskrebsregister Nordrhein-Westfalen gGmbH, Bochum, Germany
  • Andreas Stang - Zentrum für Klinische Epidemiologie c/o Institut für Medizinische Informatik, Biometrie & Epidemiologie; Universitätsklinikum Essen, Essen, Germany
  • Michael Hallek - Centrum für Integrierte Onkologie, Universitätsklinikum Köln, Köln, Germany

Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie. 64. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie e.V. (GMDS). Dortmund, 08.-11.09.2019. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2019. DocAbstr. 275

doi: 10.3205/19gmds056, urn:nbn:de:0183-19gmds0564

Published: September 6, 2019

© 2019 Kajüter et al.
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Text

Einleitung: Bei der chronischen lymphatischen Leukämie (CLL) handelt es sich um ein leukämisch verlaufendes B-Zell-Lymphom. Jährlich erkranken in Nordrhein-Westfalen etwa 1.000 Menschen neu an einer CLL. Es ist die häufigste leukämische Erkrankung bei Erwachsenen mit einem medianen Erkrankungsalter von 70 Jahren. Die CLL kennzeichnet ein heterogener Krankheitsverlauf von indolent bis aggressiv fortschreitend. Eine Therapie ist erst im symptomatischen, fortgeschrittenen Stadium indiziert. In den vergangenen Jahren wurde die Therapie der CLL grundlegend verändert. Seit 2010 wurde die bis dahin ausschließlich auf Chemotherapeutika beruhende Therapie durch Rituximab - einen Anti-CD20 Antikörper – ergänzt. Ziel dieser Arbeit ist es, mit Daten des Landeskrebsregisters Nordrhein-Westfalen (LKR NRW) zu untersuchen, inwieweit das Überleben bei CLL nach Einführung der kombinierten Chemo-Immuntherapie verbessert werden konnte.

Methode: Die Datenbasis für die Überlebenszeitanalyse bilden im LKR NRW erfasste Fälle der chronischen lymphatischen B-Zell-Leukämie (Morphologie 9823/3) und des kleinzelligen lymphozytischen B-Zell-Lymphoms (Morphologie 9670/3). Für Nordrhein-Westfalen liegen seit 2006 belastbare Daten im LKR NRW vor, daher wird für NRW das absolute 5-Jahres-Überleben der Jahre 2006 bis 2010 und 2011 bis 2015 anhand der Methode nach Kaplan-Meier berechnet. Für den Regierungsbezirk Münster kann das krebsspezifische relative 5-Jahres-Überleben mittels Periodenanalyse für den Zeitraum vor (2003-2007) und nach (2013-2015) Einführung der kombinierten Chemo-Immuntherapie berechnet werden.

Ergebnisse: Das absolute 5-Jahres-Überleben nach einer CLL-Diagnose lag in den Jahren 2006 bis 2010 bei 71 % für Männer und 77 % für Frauen. Im späteren Zeitraum von 2011 bis 2015 betrug die 5-Jahres-Überlebensrate 77 % für Männer und 81 % für Frauen. Die relative 5-Jahres-Überlebensrate lag in der Kalenderperiode 2003 bis 2007 bei 75 % für Männer und 77 % für Frauen. Nach Einführung der kombinierten Chemo-Immuntherapie stieg das relative 5-Jahres-Überleben in der Kalenderperiode 2013 bis 2015 bei Männern auf 86 % und bei Frauen auf 92 %.

Diskussion: Die Auswertung mit Daten eines bevölkerungsbezogenen Krebsregisters zeigt einen deutlichen Anstieg der absoluten und relativen 5-Jahres-Überlebensraten, der mit der Einführung der kombinierten Chemo-Immuntherapie im Jahr 2010 einhergeht. DCO-Fälle (Death-Certifcate-Only), die bei der Überlebenszeitanalyse auszuschließen sind, stellen prinzipiell eine Limitation der Untersuchung dar. Da der DCO-Anteil im früheren Untersuchungszeitraum vor Therapieumstellung höher war, ist das Überleben vor Therapieumstellung vermutlich eher überschätzt und der tatsächliche Anstieg des 5-Jahres-Überlebens somit noch größer.

Die Autoren geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.

Die Autoren geben an, dass kein Ethikvotum erforderlich ist.