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Fallzahlplanung für Kosteneffektivitäts-Vergleiche unter Einhaltung von Gesamtbudgets
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Published: | September 2, 2009 |
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Einleitung und Fragestellung: Kosteneffektivitäts-Analysen bewerten simultsan Nutzen und Kosten zweier alternativer Versorgungen; inkrementelle Kosteneffektivitäten [1] schätzen dabei die Mehrkosten einer zur Erstattung diskutierten Versorgung gegenüber dem bereits erstattbaren Standard in Relation zum korrespondierenden Mehrnutzen. Oft werden solche Kosteneffektivitäts-Analysen auf klinischen Prüfungen zum Wirksamkeitsnachweis basiert, indem Kosten "piggy-back" dokumentiert werden.
Problem dieses Vorgehens ist die Verletzung des Opportunitätskosten-Prinzips [2]: Im budgetierten Gesundheitsmarkt zwingt jede Erstattungserweiterung zum "Sparen" an anderer Stelle. Bei Erstattung der kosteneffektiveren – aber teureren – Versorgung V als Ersatz einer Versorgung v muss eine weitere bisher erstattbare Versorgung w durch eine preiswertere Alternative W ersetzt werden. Die Mehrkosten durch Versorgung V statt v im Gesamtbudget müssen durch die gleichzeitige Ersparnis durch W statt w abgefangen werden. Dem entsprechend erfordert die Fallzahlplanung für Kosteneffektivitäts-Studien die Berücksichtigung von vier Versorgungen.
Material und Methoden: Es werden normalverteilte Kosten- und Nutzen-Verteilungen für die Versorgungen V, W, v und w angenommen mit Erwartungswerten µKosten(V) und µKosten(v) sowie µNutzen(V), µNutzen (v) für die Versorgungen V und v (entsprechend für W und w).
Die Hypothesen einer Kosteneffektivitäts-Studie zur Erstattbarkeit der teureren Alternative V für v unter Rückzug auf die preiswertere Versorgung W für w lauten dann µKosten(V) – µKosten(v) ≤ µKosten(w) – µKosten(W) sowie µNutzen(V) – µNutzen(v) ≥ µNutzen(w) – µNutzen(W). Weiter wird davon ausgegangen, dass aus zwei unabhängigen Studien zum Vergleich von V versus v bzw. W versus w jeweils Schätzungen für Mittelwerte und Varianzen der Nutzen-Verteilungen vorliegen.
Für dieses Szenario wird eine Fallzahlplanungs-Strategie entlang klinisch bzw. ökonomisch relevanter Mindest-Effektmaße vorgeschlagen und illustriert am Vergleich zweier aktueller Medikamente zur Therapie des akuten Makula-Ödems.
Diskussion: Zentrale Limitation des obigen auf die realen Rahmenbedingungen des Gesundheitsmarktes ausgerichteten Vorgehens ist die Forderung, dass die Ersatzversorgungen W und V der aus der Erstattung entfallenden Versorgungen w und v diesen nicht klinisch relevant unterlegen sein dürfen!