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Kongress Medizin und Gesellschaft 2007

17. bis 21.09.2007, Augsburg

Der Einsatz epidemiologischer Krebsregister beim Verdacht kleinräumiger Krebscluster – kein Selbstläufer

Meeting Abstract

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  • Michael Hoopmann - Niedersächsisches Landesgesundheitsamt (NLGA), Hannover
  • Joachim Kieschke - Registerstelle des Epidemiologischen Krebsregister Niedersachsen (EKN), Oldenburg
  • Iris Urbschat - Registerstelle des Epidemiologischen Krebsregister Niedersachsen (EKN), Oldenburg

Kongress Medizin und Gesellschaft 2007. Augsburg, 17.-21.09.2007. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2007. Doc07gmds833

The electronic version of this article is the complete one and can be found online at: http://www.egms.de/en/meetings/gmds2007/07gmds833.shtml

Published: September 6, 2007

© 2007 Hoopmann et al.
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Inzwischen ist fast bundesweit eine epidemiologische Krebsregistrierung etabliert. Am Beispiel des Epidemiologischen Krebsregister Niedersachsen, EKN, wird gezeigt, dass Registerdaten für kleinräumige Analysen, insbs. anlassbezogene Krebsclusteruntersuchungen, nur eingeschränkt verwendet werden können und direkte Fallerfassungen in der Bevölkerung dazu nach wie vor notwendig sein werden.

In Niedersachsen gilt eine Meldepflicht für Pathologen, für die übrigen Ärzte ein Melderecht, wobei eine patientenseitige Einwilligung zur Meldung an das EKN eingeholt werden muss. Für Meldungen mit Einwilligung, die aber nur für rund 45% der geschätzten Summe der Krebsneuerkrankungsfälle vorliegen, sind raumbezogene Wohnortsangaben als Gauß-Krüger-Koordinaten (100m x 100m Auflösung) registriert; bei einzelnen auch unter Umweltgesichtpunkten diskutierten Krebsdiagnosen liegt der Anteil bei 30%. Für die Pflichtmeldungen der Pathologen, die die geschätzte Vollzähligkeit des EKN von 93% [Diagnosejahr 2003] begründen, liegt als raumbezogene Information lediglich die Gemeindekennziffer vor. Gemeinden unter 5000 Einwohner müssen zu „Regionalen Beobachtungseinheiten“ zusammengelegt werden. Weiterhin können Krebsregister natürlich nur die Diagnosejahre mit einer nahezu vollzähligen Registrierung abdecken.

Direkte Fallerfassungen in kleineren regionalen Einheiten oder in Gemeindeteilen sind daher unumgänglich, um sich nicht den Vorwurf unvollständiger Fallermittlung auszusetzen.

Dabei können – wie bei aktuellen Untersuchungen in den Landkreisen Cuxhaven und Cloppenburg - nur prävalente Fälle zum Diagnosezeitpunkt befragt werden. Wegen der zu erwartenden geringeren Response werden verzogene Gemeindemitglieder bei der orientierenden Fallzusammenstellung nicht befragt; sie werden bei die Berechnung der erwarteten inzidenten Fälle (Basis: Bevölkerungsnenner zurückliegender Stichtage) heraus gerechnet.

Ergänzend sind sämtliche Diagnoseangaben in den Todesbescheinigungen durchzusehen, um so zwischenzeitlich verstorbene Fälle zu identifizieren, deren Erstdiagnose sicher oder (bei fehlenden Angaben zum Diagnosezeitpunkt) möglicherweise in die Beobachtungsperiode fällt.

Aufgrund einer aufwändigen direkten Fallermittlung wären für Krebsclusteruntersuchungen feinere Wohnortinformationen (auch bei Pflichtmeldungen) im Krebsregister wünschenswert. Datenschutzkonforme Lösungen dazu wären zu diskutieren. Denkbar ist, dass feinere Ortsinformationen verschlüsselt in der Registerstelle vorlägen, die erst nach Abwägung der Verhältnismäßigkeit bei einem konkreten Clusterverdacht dechiffriert werden könnten.