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Kongress Medizin und Gesellschaft 2007

17. bis 21.09.2007, Augsburg

Überwachung gentechnisch veränderter Lebensmittel in Bayern

Meeting Abstract

  • Sabine Estendorfer-Rinner - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), Oberschleißheim
  • Sven Pecoraro - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), Oberschleißheim
  • Ulrich Busch - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), Oberschleißheim

Kongress Medizin und Gesellschaft 2007. Augsburg, 17.-21.09.2007. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2007. Doc07gmds808

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Published: September 6, 2007

© 2007 Estendorfer-Rinner et al.
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Der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen nimmt weltweit Jahr für Jahr zu. So betrugen die globalen Anbauflächen im Jahr 2006 ca. 102 Millionen Hektar und verteilten sich auf zweiundzwanzig Länder. Die Länder mit den größten Anbauflächen waren USA, Argentinien, Brasilien, Kanada, Indien und China. In Indien stiegen 2006 im Vergleich zum Vorjahr die Anbauflächen von gentechnisch veränderter Baumwolle um 1,3 Millionen Hektar auf 3,8 Millionen Hektar an, was den stärksten prozentualen Zuwachs ausmachte. Die kommerzielle Nutzung von gentechnisch veränderten Pflanzen beschränkt sich weltweit fast ausschließlich auf Sojabohnen, Mais, Baumwolle und Raps. In der Europäischen Union wird zu kommerziellen Zwecken bisher nur gentechnisch veränderter Mais angebaut, insbesondere in Spanien. Die Anbaufläche lag dort im letzten Jahr bei 54000 Hektar. In Frankreich, Tschechien, Portugal und Deutschland erfolgte 2006 der Anbau von gentechnisch verändertem Mais auf Flächen von 1000 bis 5000 Hektar.

Durch molekularbiologische Analysen wird die Einhaltung der Kennzeichnungspflicht in Bayern am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit überprüft.

Im Jahre 2006 wurden insgesamt 887 Lebensmittel untersucht. Der Großteil der Proben war aus Soja oder Mais hergestellt oder enthielt Soja oder Mais als Zutat (Sojaproben: 326, Maisproben: 217). Außerdem wurden Rapsproben, sowie Reis und Papaya auf gentechnische Veränderungen analysiert.

Seit der Anwendbarkeit der Verordnung (EG) Nr. 1829/03 im April 2004 sind auch solche Lebensmittel kennzeichnungspflichtig, die aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt wurden, bei denen ein Nachweis im Endprodukt nicht mehr möglich ist z.B. raffiniertes Speiseöl aus gentechnisch veränderten Sojabohnen oder Raps. Bei diesen Lebensmitteln müssen die Einhaltung der Kennzeichnungspflicht und die Einhaltung der Bestimmungen zur Rückverfolgbarkeit (VO (EG) 1830/2003) im Rahmen von Betriebskontrollen anhand von Dokumenten geprüft werden.

Aktuelle Ergebnisse werden vorgestellt.