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Kongress Medizin und Gesellschaft 2007

17. bis 21.09.2007, Augsburg

Hohe Schallpegel in Bayerns Diskotheken

Meeting Abstract

  • Dorothee Twardella - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Oberschleißheim
  • Andrea Wellhöfer - Bayerisches Landesamt für Umwelt, Augsburg
  • Jutta Brix - Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, München
  • Hermann Fromme - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Oberschleißheim

Kongress Medizin und Gesellschaft 2007. Augsburg, 17.-21.09.2007. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2007. Doc07gmds726

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Published: September 6, 2007

© 2007 Twardella et al.
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Einleitung / Hintergrund: Zur Vermeidung von Hörschäden darf eine bestimmte Schalldosis nicht überschritten werden. Nach Erkenntnissen aus dem Arbeitsschutz wird die zulässige relative Wochendosis bei 85 dB(A) nach 40 Stunden und z.B. auf 101 dB(A) umgerechnet, schon nach 1 Stunde erreicht. Hohe Schallpegel in Diskotheken stehen daher unter Verdacht, bei den Gästen Gehörschäden zu verursachen. Nach Umsetzung eines Schulungsprojektes für Diskjockeys (DJ-Führerschein) sollte nun festgestellt werden, wie hoch die Schallpegel in Bayerns Diskotheken derzeit liegen.

Material und Methoden: In 20 bayerischen Diskotheken wurden von Oktober 2005 bis Dezember 2006 an Tagen mit möglichst großer Besucherzahl über der Tanzfläche Schallpegel ermittelt. Es wurden die folgenden Parameter für den Zeitraum von 23 Uhr bis 2 Uhr bestimmt: energieäquivalenter Mittelungspegel, Taktmaximalmittelungspegel, Maximalpegel (alle A-bewertet) und Spitzenschalldruckpegel (C-bewertet) für die 6 aufeinander folgenden halbstündigen Zeiträume sowie der A-bewertete energieäquivalente Mittelungspegel über den gesamten Zeitraum von 23 bis 2 Uhr. Mit Hilfe varianzanalytischer Verfahren wurde überprüft, ob diskothekspezifische Eigenschaften (z.B. Besucherzahl, DJ-Führerschein vorhanden) einen Einfluss auf den lautesten Halbstunden-Mittelungspegel einer Diskothek haben.

Ergebnisse: Der Mittelungspegel betrug im Median 100 dB(A) (Spannweite 92,5 bis 105,3 dB(A)). Insbesondere zwischen 23 Uhr und 0 Uhr war ein deutlicher Pegelanstieg zu erkennen. Die maximalen Halbstunden-Mittelungspegel lagen zwischen 94,8 dB(A) und 106,8 dB(A) (Median 101,4 dB(A)) und waren nicht statistisch signifikant mit einem der untersuchten diskothekenspezifischen Eigenschaften verbunden. Auch in Diskotheken, in denen ein DJ mit DJ-Führerschein die Musikanlage bediente, wurden Werte über der „freiwilligen Begrenzung“ (Dauerschallpegel unter 100 dB(A)) gemessen. Insgesamt lag in 16 der 20 Diskotheken mindestens ein Halbstunden-Mittelungspegel über 99 dB(A).

Diskussion / Schlussfolgerungen: Das Messprogramm zeigt, dass die Schallpegel in Bayerns Diskotheken sehr hoch sind und empfohlene Richtwerte überschritten werden. Es ist somit nicht auszuschließen, dass regelmäßige Diskothekenbesuche schon nach einer kurzen Aufenthaltsdauer von weniger als 1 Stunde das Hörvermögen beeinträchtigen.