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Kongress Medizin und Gesellschaft 2007

17. bis 21.09.2007, Augsburg

Quantitative Nutzenbewertung aus Patientensicht - der Patient Benefit Index (PBI)

Meeting Abstract

  • Ines Schäfer - Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf (UKE), Hamburg
  • Stephan Rustenbach - Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf (UKE), Hamburg
  • Christine Reich - Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf (UKE), Hamburg
  • Matthias Augustin - Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf (UKE), Hamburg

Kongress Medizin und Gesellschaft 2007. Augsburg, 17.-21.09.2007. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2007. Doc07gmds676

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Published: September 6, 2007

© 2007 Schäfer et al.
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Hintergrund: In den Verfahrensordnungen des Gemeinsamen Bundesausschusses und des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen wird eine Schwerpunktlegung auf patientenrelevante Nutzenbewertung medizinischer Leistungen formuliert. Konkretisierungen, z.B. zu spezifischen Methoden und Instrumenten sowie zu relevanten klinischen Unterschieden stehen allerdings bisher noch aus.

Vor diesem Hintergrund wurde ein Erhebungsinstrument entwickelt, das für den Bereich der Dermatologie in standardisierter Form eine quantitative Nutzenbewertung aus Patientensicht ermöglicht.

Material und Methoden: Die Generierung des Fragebogens erfolgte nach testtheoretischen Standards. In einer Initialphase wurde im Rahmen einer offenen Befragung von n=100 dermatologischen Patienten ein Pool von insgesamt 213 Nutzenitems (Therapiezielen) erhoben, die dann von einem Expertengremium unter Patientenbeteiligung zu einer Fragebogen-Pilotversion mit 24 Items kondensiert wurden. Im Rahmen einer Validierungsstudie wurde der Fragebogen (PBI) an n=500 Patienten aus 10 verschiedenen Gruppen von Hauterkrankungen eingesetzt. Die Bewertung PBI-Einsatzes unter Praxisbedingungen kann mittlerweile auf der Basis von 13 Studien der klinischen bzw. Versorgungsforschung in der Dermatologie erfolgen.

Ergebnisse: Grundprinzip des PBI ist eine Prä-Post Erhebung. Jeder Patient definiert vor Therapiebeginn anhand einer 5-stufigen Skala, wie wichtig ihm jedes der vorgegebenen 24 Therapieziele ist und beurteilt nach Abschluss der Therapie, wiederum auf einer 5-stufigen Skala, inwieweit die konkrete Behandlung zur Zielerreichung jeweils beigetragen hat. Als Globalmaß wird über alle Items ein Gesamtnutzenwert berechnet, indem das Ausmaß der Zielerreichung anhand der jeweiligen Wichtigkeit gewichtet wird (PBI-Range 0 bis 4).

Der PBI erwies sich als valide (hohe diskriminante und konvergente Validität, p<0,001) und reliabel (gute Itemtrennschärfe, Crohnbachs alpha > 0,94). Für die einzelnen Diagnosen zeigten sich spezifische, klinisch plausible Muster der Nutzenbewertung. So wiesen Vitiligo-Patienten (n=1.023) bei allen Therapien sehr niedrige PBI-Werte auf (Mittelwert 1,03) während der mittlere PBI in einer Kohorte von Wundpatienten nach Vakuumversiegelungstherapie (n=180) bei 2,25 lag.

Schlussfolgerungen: Mit dem PBI liegt für die vom Gesetzgeber geforderte Nutzenbewertung aus Patientensicht (zunächst) für Dermatika ein gut evaluiertes Erhebungsinstrument vor.