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Kongress Medizin und Gesellschaft 2007

17. bis 21.09.2007, Augsburg

Revision der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV 2005) der WHO – Herausforderungen an die Infektionsepidemiologie

Meeting Abstract

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  • Dorothea Matysiak-Klose - Robert Koch-Institut, Berlin
  • Tim Eckmanns - Robert Koch-Institut, Berlin

Kongress Medizin und Gesellschaft 2007. Augsburg, 17.-21.09.2007. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2007. Doc07gmds260

The electronic version of this article is the complete one and can be found online at: http://www.egms.de/en/meetings/gmds2007/07gmds260.shtml

Published: September 6, 2007

© 2007 Matysiak-Klose et al.
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Hintergrund: Im Juni 2005 verabschiedete die Weltgesundheitsversammlung der WHO eine revidierte Fassung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) von 1969, die im Juni 2007 für Deutschland rechtlich verbindlich in Kraft tritt. Nach der rasanten weltweiten Ausbreitung des SARS-Erregers im Jahr 2003, potenziert durch Fehlentscheidungen und fehlende Kommunikation sowie in Erwartung der Entstehung eines hochpathogenen humanen Influenzaerregers wurde von der WHO eine Revision der Internationalen Gesundheitsvorschriften von 1969 forciert. Bei keinem dieser Vorfälle stellten die alten IGV ein adäquates Instrument dar. Im Vortrag werden Ziele und Inhalte der IGV 2005 vorgestellt und Herausforderungen für das bestehende infektionsepidemiologische Surveillancesystem diskutiert.

Ziel und Inhalte der IGV: Ziel der IGV 2005 ist, die grenzüberschreitende Ausbreitung von Krankheiten zu verhüten und zu bekämpfen und eine unnötige Beeinträchtigung des internationalen Verkehrs zu vermeiden. Ereignisse, die einen Notfall von internationaler Tragweite darstellen können, sind nun innerhalb 24 Stunden über einen für jeden Mitgliedsstaat zu benennenden „National Focal Point“ an die WHO zu melden. Neu ist, dass die IGV 2005 auf natürliche wie beabsichtigte Ereignisse (biologisch, chemisch oder durch ionisierende Strahlen) anwendbar sind und das im Gegensatz zur jetzigen Regelung nach Infektionsschutzgesetz nun auch Kontrollmaßnahmen zu übermitteln sind. Bei meldepflichtigen biologischen Ereignissen unterscheidet die WHO zwischen spezifischen Erregern sowie Krankheiten in Folge von Infektionen unbekannter Erreger. Damit Ereignisse nach einheitlichen Maßstäben bewertet werden, geben die IGV 2005 ein Entscheidungsschema vor. Für die Bewertung ist dabei eine Einschätzung des Ereignisses in Hinblick auf die internationale Situation maßgeblich.

Diskussion: Das Infektionsschutzgesetz muss den neuen Richtlinien angepasst werden. Es werden nach dem Entscheidungsschema der IGV auch infektiologische Ereignisse relevant, die in Deutschland zunächst nicht als relevant eingestuft werden würden. Zur Einschätzung und Kontrolle bedrohlicher Ereignisse müssen Netzwerke und Strukturen für eine effiziente Krisenkommunikation mit allen Beteiligten des öffentlichen Gesundheitsdienstes und zum Teil zuständige Flughäfen und Häfen bestimmt und strukturell ausgebaut werden.


Literatur

1.
Merianos A, Peiris M. International Health Regulations. Lancet. 2005;366:1249-51.
2.
http://www.who.int/csr/ihr/en/ External link