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Bestands- und Bedarfserhebung in Einrichtungen der Behindertenhilfe im Regierungsbezirk Chemnitz zum Verbleib von Mitarbeitern in Werkstätten für Behinderte nach Eintritt in das Rentenalter
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Published: | September 6, 2007 |
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Einleitung: Die Behinderteneinrichtungen in Sachsen sehen sich in den nächsten Jahren zunehmend mit dem Älterwerden der Behinderten konfrontiert. Vor diesem Hintergrund sollte die Frage untersucht werden, welche Planungen und Konzepte die Einrichtungen der Behindertenhilfe im Regierungsbezirk Chemnitz zur Weiterbetreuung von Mitarbeitern in den eigenen Werkstätten für Behinderte haben, wenn diese in den Ruhestand eintreten.
Methodik und Stichprobe: Nach Entwicklung eines spezifischen Fragebogens, zusammen mit der Heimaufsicht für den Regierungsbezirk Chemnitz, wurden insgesamt 50 Behinderteneinrichtungen des Regierungsbezirkes Chemnitz kontaktiert, von denen 33 einen auswertbaren Fragebogen zurücksandten. Abgefragt wurden u.a. die aktuellen statistischen Daten der Mitarbeiter, mit Focus auf die Gruppe derer, die bis zum Jahre 2016 aus dem Erwerbslebenden ausscheiden. Weiterhin wurden die Planungen der Behinderteneinrichtungen hinsichtlich spezieller Betreuungskonzepte für die betrachtete Gruppe erfasst.
Ergebnisse: Die 33 teilnehmenden Einrichtungen repräsentieren insgesamt 1204 Plätze, die zu 98% ausgelastet sind. Insgesamt 417 beschäftigten Behinderten sind älter als 46 Jahre und bis zum Jahr 2016 werden mindestens 630 Menschen mit Behinderung aus den Werkstätten ausscheiden, wenn davon ausgegangen werden kann, dass dies erst mit Erreichen des 65. Lebensjahres geschieht. Zur Zeit werden in 75% der Einrichtungen Menschen mit Behinderungen über 65 Jahren in Form einer unspezifischen integrierten Tagesstruktur weiterbetreut, in den restlichen Einrichtungen fehlen noch spezifische Konzepte.
Diskussion / Schlussfolgerungen: Die Ergebnisse zeigen, dass bei den befragten Einrichtungen noch Bedarf an der Entwicklung von spezifischen Konzepten sowie Plätzen zur Betreuung von behinderten Menschen im Ruhestandalter besteht, einschließlich des Umgangs mit zunehmender Pflegebedürftigkeit. Eine Option wäre dabei der Rückgriff auf die vorhandenen Betreuungskonzepte der Altenpflege, die dann auf die Bedürfnisse und Fähigkeiten der Menschen mit Behinderung übertragen werden.