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Zur Selbsteinschätzung des Arbeitsvermögens
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Published: | September 6, 2007 |
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Einleitung: Bei motivierten Freiwilligen mit Gesundheitsstörungen im Bereich ‚Rücken oder Gelenke’ - in einem ergebnisoffenen Setting ohne Aussicht auf finanzielle Vor- oder Nachteile – sollte das Verhältnis von selbstauskunftsbezogener und messbezogener Einstufung der körperlichen Leistungsfähigkeit geklärt werden.
Material und Methoden: Im Zeitraum von 11/03 bis 10/05 wurden 162 Probanden (Altersmedian 40, Männeranteil 77,2%), bei denen Gesundheitsstörungen im Bereich ‚Rücken oder Gelenke’ vorlagen, anhand des PACT-Instrumentes (Performance Assessment Capacity Testing) hinsichtlich des individuell möglichen Arbeitsbelastungsniveaus befragt. Dieses orientiert sich am ‚Dictionary of occupational Titles - DOT’ des US Department of Labor und differenziert hinsichtlich der Ausprägungen in die folgenden Arbeitsbelastungskategorien: 1 sehr leicht, 2 leicht, 3 mittelschwer, 4 schwer, 5 sehr schwer. Am selben Tag wurde darüber hinaus die körperliche Leistungsfähigkeit der Probanden mit Hilfe des ERGOS WORK-Simulators aktivitätsdiagnostisch untersucht. Abschließend wurde anhand einer Datenbank des ERGOS-Systems der Abgleich der individuellen Fähigkeiten mit tätigkeitsspezifischen Anforderungen vorgenommen.
Ergebnisse: Der Zusammenhang zwischen subjektiven und objektiven Arbeitsbelastungskategorien betrug 0.47** (Spearmann-Rho, N = 149). Sowohl subjektive (Fs) als auch objektive (Fm) Fähigkeitseinstufungen lassen sich mit messbezogen (objektiven) ermittelten Anforderungseinstufungen des individuell nötigen Arbeitsbelastungsniveaus (Am) von Tätigkeiten vergleichen. Beide vorgenannten Fähigkeitseinstufungen zum Arbeitsbelastungsniveau (Fs und Fm) lassen sich mit messbezogen ermittelten Anforderungseinstufungen des Arbeitsbelastungsniveaus von Tätigkeiten (Am)gegenüberstellen. In ca. 66% der Fälle kommt es zu einer identischen Passungsaussage. Zu den Unterschieden: Die Passung, die auf subjektiver Fähigkeitsermittlung basiert, weicht in ca. 2% positiv und in ca. 32% negativ von der Passung ab, bei der Anforderungen und auch Fähigkeiten objektiv ermittelt wurden, d.h. anhand von subjektiver Fähigkeitsermittlung wird die gesundheitliche Tätigkeitseignung in 32% der Fälle verneint, während sie bei objektiver Fähigkeitsermittlung bejaht wird.
Schlussfolgerungen:
- Selbst bei guter Motivation ist der Zusammenhang von subjektiv und objektiv ermittelter körperlicher Leistungsfähigkeit relativ gering.
- Im Vergleich mit Arbeitsanforderungen zeigt sich eine deutliche Unterschätzung der tätigkeitsspezifischen gesundheitlichen Eignung.
Literatur
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- Berg A, Trittelvitz E, Nellessen G. ( 2001) : Die ERGOS® - Studie des Ärztlichen Dienstes der Bundesanstalt für Arbeit (BA) – Erste Ergebnisse der zweiten Phase. In: DRV Schriften Band 33: Frankfurt am Main, 79-81
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- Kaiser H, Kersting M, Schain HM. (2000): Der Stellenwert des Arbeitssimulationsgerätes ERGOS als Bestandteil der leistungsdiagnostischen Begutachtung. Die Rehabilitation, Vol. 39 (3) 2000, 175-184
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