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Die Finanzierung von Pflegekosten in Deutschland, Frankreich und der Schweiz: Ein gemeinsames Problem - 3 Lösungsansätze
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Published: | September 8, 2005 |
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Einleitung und Fragestellung
Der Anteil der älteren Menschen an der Gesamtbevölkerung nimmt weltweit zu. Dabei nimmt Europa die Position als "älteste Region der Welt" ein. Für die deutsch-französisch-schweizerische Oberrheinkonferenz wurden die Pflegeversicherungssysteme der 3 Anrainerstaaten verglichen.
Material
Jedes Land hat seine eigenen Versorgungsstrukturen zur Unterstützung der älteren Bevölkerungsgruppe bei Pflegebedürftigkeit entwickelt (Tab. 1 [Tab. 1]). In Deutschland existiert seit 1995 die gesetzliche Pflegeversicherung für die gesamte Bevölkerung. In Frankreich wurde 2002 die Allocation Personalisée d'Autonomie (APA) für die über 60-Jährigen eingeführt. Ihr Aufbau ist ähnlich der deutschen Pflegeversicherung. In der Schweiz besteht kein eigenständiges Pflegeversicherungssystem. Leistungen werden über das Krankenversicherungsgesetz, das Gesetz zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) und die sogenannten Ergänzungsleistungen zur AHVG und Invalidenversicherung gewährt.
Ergebnisse
Der Bezug von Pflegeleistungen ist zunächst abhängig vom Pflegebedarf. In allen betrachteten Ländern existieren Verfahren zu seiner Bewertung. In Deutschland und Frankreich wird in der ambulanten und stationären Pflege zwischen 3 bzw. 6 Pflegestufen unterschieden, in der Schweiz wird in den meisten stationären Einrichtungen das BESA (BewohnerInnen-Einstufungs- und Abrechnungssystem) mit 5 Abstufungen angewendet.
Pflegeleistungen sind ferner abhängig von der Art der Leistung. Dabei wird zwischen Pflege durch professionelle oder informelle Pflegepersonen differenziert. In der Schweiz werden informelle Pflegekräfte durch staatliche Leistungen nicht unterstützt, in Frankreich erhalten lediglich Ehepartner keine Leistungen nach APA, in Deutschland kann zwischen Geld-, Sach- und Kombinationsleistungen gewählt werden.
Diskussion
Der Vergleich der Pflegeversicherungssysteme ist Voraussetzung für den Vergleich der Pflegebedürftigkeit im Mandatsgebiet der deutsch-französisch-schweizerischen Oberrheinkonferenz. Sie bildet seit 1991 den institutionellen Rahmen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und damit auch für die grenzüberschreitende Nutzung von gesundheitsbezogenen Versorgungsangeboten.
Literatur
- 1.
- Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, 2003.
- 2.
- Statistisches Bundesamt, 2005
- 3.
- Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2005
- 4.
- Direction de la Recherche, des Études, de l'Évaluation et des Statistiques (DREES), 2003, 2005
- 5.
- Bundesamt für soziale Sicherung, 2004.
- 6.
- Bundesamt für Statistik, 2004.