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Neue Regeln für die Ermittlung der patientenbezogenen Aufnahmekapazität für den Studiengang Medizin
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Published: | September 15, 2021 |
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Fragestellung/Zielsetzung: Die Ermittlung der patientenbezogenen Aufnahmekapazität ist seit vielen Jahren immer nach dem gleichen Schema erfolgt. Seit der Datenerhebung durch die Firma Lohfert & Lohfert [1] schien das Regelwerk fertiggestellt zu sein. Angepasst wurden die aufgestellten Formeln nur noch dann, wenn sich in der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) die Anzahl der Stunden des Unterrichts am Krankenbett änderte oder eine neue Relation von Studierenden zu Patienten vorgegeben wurde. Die enthaltenen patientenbezogenen Werte wurden dagegen mit einer Ausnahme [2] nicht mehr aktualisiert. Dies führte ab 2016 dazu, dass Verwaltungsgerichte die bestehende Kapazitätsverordnung als verfassungswidrig ansahen, weil die jeweiligen Verordnungsgeber die notwendige Aktualisierung versäumt hätten.
Methoden: Dieser Aufgabe hat sich eine aus Hochschul- und Ländervertretern zusammengesetzte Arbeitsgruppe der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) in den letzten Jahren gestellt. Auf Grund der verwaltungsgerichtlichen Vorgeschichte beschränkte sich die Untersuchung dieser Frage aber auf eine Aktualisierung der Parameter für die patientenbezogene Kapazitätsermittlung im Rahmen der Modellstudiengänge Medizin
Dazu wurden Patient*innen, Ärzt*innen sowie Pflegeleitungen an sechs Standorten mit Modellstudiengängen befragt. Neben den patientenbezogenen Parametern für vollstationäre und ambulante Patient*innen wurden diese Parameter auch bei teilstationären Patient*innen ermittelt.
Ergebnisse: Die abschließenden Ergebnisse der AG Modellstudiengang Medizin werden erst nach der Deadline für die Abstracteinreichung von den Gremien der SfH beschlossen werden. Zumindest in den Ländern mit Modellstudiengängen ist damit zu rechnen, dass die neuen Parameterwerte und aktualisierte Formeln danach Einfluss auf die Verfahren vor den Verwaltungsgerichten nehmen werden. Unabhängig von den konkret beschlossenen Richtwerten wird sich die Diskussion über Curriculumsreformen dabei der Frage stellen müssen, wie verschiedene Patientengruppen didaktisch sinnvoll und formaljuristisch korrekt in den Unterricht am Patienten einbezogen werden sollten.
Diskussion: Aus Sicht des Redaktionsteams für den Abschlussbericht wird mit dem neuen Regelwerk ein erster wichtiger Schritt hin zu einer Anpassung der Kapazitätsverordnungen der Länder an die aktuell gültige ÄApprO geleistet. Inwieweit das neue Regelwerk auch für eine neue ÄApprO geeignet ist, wird die weitere Arbeit der SfH-Gremien zeigen.
Take Home Messages: Eine konzeptuell sinnvolle Weiterentwicklung des Kapazitätsrechts setzt Grundkenntnisse einer Curriculumsplanung voraus, insbesondere wenn es nicht zu einem didaktisch unsinnigen Regelwerk verkommen soll.
Aber eine nachhaltige Curriculumsentwicklung für medizinische Studiengänge setzt genauso ein Grundverständnis der patientenbezogenen Kapazitätsermittlung voraus, damit erstere nicht nur auf ökonomische Zwänge reagiert, sondern auch didaktisch sinnvolle Neuerungen möglich macht.
Literatur
- 1.
- Lohfert C, Lohfert P, Muschter W. Überprüfung der Parameter der Kapazitätsverordnung zur Ermittlung der patientenbezogenen Aufnahmekapazität im stationären und ambulanten Bereich. Report No.: 206. Kopenhagen, Hamburg: Institut for funtionsanalyse og hospitalprojektering; 1986.
- 2.
- Lohfert P, Lohfert C. Gutachten über die Kapazitätsberechnungsmethode für den Modellstudiengang HannibaL (UPPMK). Report No.: 888. Kopenhagen: Lohfert & Lohfert AS; 2011.