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Kollegs für translationale Medizin – Unterstützung für forschende Ärzte in der Weiterbildung
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Published: | November 24, 2017 |
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Zielsetzung: Die Zweigleisigkeit von klinischer Weiterbildung und wissenschaftlicher Forschung ist mit erheblichen Herausforderungen verbunden. An der Universitätsmedizin Göttingen wurden zwei Kollegs für Translationale Medizin eingerichtet, die durch die Else Kröner-Fresenius-Stiftung und das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur gefördert werden. Ziel dieser Kollegs ist es, Ärzte in Weiterbildung auf dem Weg zur selbstständigen Forschung als Clinician Scientists zu unterstützen.
Material und Methoden: Bei der Implementierung der Kollegs wurden folgende Kriterien hinsichtlich der Organisationsstruktur und curricularen Umsetzung berücksichtigt:
- transparentes Auswahlverfahren
- Bereitstellung gleichbleibender Bezüge während des Forschungsjahrs
- Phase I: Freistellung der Kollegiaten von klinischen Aufgaben für mindestens ein Jahr
- Forschungsaufenthalt in frei gewählter Umgebung, auch außerhalb der UMG
- Phase II: Facharztweiterbildung und parallele translationale Forschung
- Ideelle Förderung durch Mentoring, Methodenkurse, Soft Skill Training, Kongresse, Gastaufenthalte etc.
Die Durchführungsqualität der Kollegs wurde fortwährend durch Einzelbefragungen der Kollegiaten und durch die systematische Evaluation (schriftliche Umfrage) der Schlüsselkompetenz-Workshops dokumentiert.
Ergebnisse: Die Mitglieder gaben sehr positive Rückmeldungen zur Organisation der Forschungskollegs und zu den strukturellen und ideellen Förderelementen. Sie bestätigten, dass die Kollegs zur Machbarkeit und Attraktivität einer Laufbahn als Clinician Scientist beitragen. Die Evaluationen der Workshops belegten, dass persönliche Kompetenzen im Wissenschaftskontext und Netzwerkbildung einen wesentlichen Mehrwert bedeuten.
Schlussfolgerung/Ausblick: Die Forschungskollegs bereiten verlässliche Strukturen zur Förderung einer dualen Karriere. Zukünftig sollte die Anerkennung auf Weiterbildungszeiten durch die Landesärztekammer verbindlich geklärt werden.