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Jahrestagung der Gesellschaft für Medizinische Ausbildung (GMA)

05.10. - 08.10.2011, München

Regelungen zur Berechnung von Bestehens- und Notengrenzen für Multiple Choice-Prüfungen („Gleitklauseln“) in deutschen humanmedizinischen Studiengängen

Poster

  • corresponding author presenting/speaker Daniel Bauer - Universität Witten/Herdecke, Fakultät für Gesundheit, Department für Humanmedizin, Institut für Didaktik und Bildungsforschung im Gesundheitswesen, Witten, Deutschland
  • author Jörg Reißenweber - Universität Witten/Herdecke, Fakultät für Gesundheit, Department für Humanmedizin, Studiendekanat Medizin, Witten, Deutschland
  • author Sebastian Schubert - Universität Witten/Herdecke, Fakultät für Gesundheit, Department für Humanmedizin, Studiendekanat Medizin, Witten, Deutschland
  • author Martin R. Fischer - Universität Witten/Herdecke, Fakultät für Gesundheit, Department für Humanmedizin, Institut für Didaktik und Bildungsforschung im Gesundheitswesen, Witten, Deutschland

Jahrestagung der Gesellschaft für Medizinische Ausbildung (GMA). München, 05.-08.10.2011. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2011. Doc11gma229

doi: 10.3205/11gma229, urn:nbn:de:0183-11gma2296

Published: September 26, 2011

© 2011 Bauer et al.
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Text

Fragestellung: Bei Prüfungen im Multiple Choice (MC)-Format müssen neben absoluten auch relative Bestehenskriterien angewandt werden, um der Rechtslage zu entsprechen (z.B. Bundesverfassungsgericht, 1989). In wie vielen Studien- und Prüfungsordnungen für humanmedizinische Studiengänge in Deutschland ist dies umgesetzt und welche absoluten und relativen Regelungen zur Bestimmung von Bestehens- und Notengrenzen gibt es dort?

Methoden: Studien- und Prüfungsordnungen sowie assoziierte Dokumente aller humanmedizinischen Studiengänge in Deutschland wurden auf die Regelungen zur Berechnung von Bestehens- und Notengrenzen hin untersucht. Die gewonnenen Daten wurden deskriptiv analysiert.

Ergebnisse: Die absolute Bestehensgrenze für MC-Prüfungen ist an den meisten Fakultäten bei 60% festgelegt. In den meisten Ordnungen wird diese Regelung mit einer sog. Gleitklausel zur nachträglichen, relativen Anpassung der Bestehens- und ggf. Notengrenzen bei besonders schwierigen Prüfungen ergänzt, i.d.R. analog zur Regelung in §14(6,7) ÄAppO. Hierbei werden Abweichungen von der Referenzgruppe zwischen minimal 10% und maximal 22% angegeben. Referenzgruppen werden unterschiedlich definiert, teilweise gibt es außerdem untere Mindestgrenzen (sog. Ankerregelungen). So genannte Standard Setting-Verfahren zur Festlegung von Bestehensgrenzen für MC-Prüfungen sind nur an einer Fakultät vorgesehen. Regelungen zur Anpassung besonders leichter Prüfungen waren in keinem der untersuchten Regelwerke zu finden.

Schlussfolgerung: Die Regelungen zur Berechnung von Bestehens- und Notengrenzen in fakultären MC-Prüfungen an deutschen Fakultäten sind fast ausschliesslich kriteriumsorientiert mit normorientierten Gleitklauseln und in Form und Detailtiefe heterogen geregelt.