gms | German Medical Science

Jahrestagung der Gesellschaft für Medizinische Ausbildung (GMA)

23.09. - 25.09.2010, Bochum

Erschweren die Approbationsordnung für Ärzte und die Kapazitätsverordnung die Planung einer patientenbezogenen Ausbildung?

Poster

Search Medline for

  • corresponding author presenting/speaker Volkhard Fischer - Medizinische Hochschule Hannover, Studiendekanat, Hannover, Deutschland
  • Hermann Haller - Medizinische Hochschule Hannover, Studiendekanat, Hannover, Deutschland

Jahrestagung der Gesellschaft für Medizinische Ausbildung (GMA). Bochum, 23.-25.09.2010. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2010. Doc10gma120

doi: 10.3205/10gma120, urn:nbn:de:0183-10gma1202

Published: August 5, 2010

© 2010 Fischer et al.
This is an Open Access article distributed under the terms of the Creative Commons Attribution License (http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/deed.en). You are free: to Share – to copy, distribute and transmit the work, provided the original author and source are credited.


Outline

Text

Problemstellung: Die Approbationsordnung für Ärzte (äAppO) sieht ein zweijähriges Studium der theoretischen Grundlagen vor, um dann nur drei Jahre für die Vermittlung der klinischen Inhalte einzuplanen. Mit der 9. Novelle der ÄAppO wurde versucht, der zunehmenden Fülle des Stoffes einerseits und den beruflichen Anforderungen der zukünftigen Ärztinnen und Ärzten andererseits gerecht zu werden.

Die Einführung eines neuen Curriculums für das Medizinstudium stellt eine außerordentliche Belastung dar. Die Umstellung der Ausbildung von den Anforderungen der 8. Novelle auf die Vorgaben der 9. Novelle der ÄAppO war daher für alle Fakultäten mit großen Anstrengungen verbunden.

Hinzu kamen noch die Auseinandersetzungen mit Studienplatzbewerbern, die die Fakultäten auf Einrichtung zusätzlicher Studienplätze verklagten. Die Verwaltungsgerichtsverfahren dokumentierten dabei, dass die Anpassungen der Kapazitätsverordnung (KapVO) die mit der 9. Novelle der ÄAppO angestrebten Neuerungen nicht adäquat aufgegriffen hatten. Dies gilt insbesondere für die patientenbezogene Kapazitätsberechnung.

Besonderheiten des Modellstudiengangs in Hannover: Das Ziel des Modellstudiengang an der MHH ist es, Ärztinnen und Ärzte auszubilden, die sich kritisch mit der Anwendung von Methoden und Techniken auseinandersetzen und die für den einzelnen Patienten notwendigen Entschedungen reflektiert ableiten können. Hinzu kommt noch die frühzeitige Heranführung an den Patienten und seine Nöte und an den Behandlungsalltag. Hierfür erfolgt vom ersten Semester an eine vom konkreten Patienten ausgehende Vermittlung von vorklinischen, klinisch-theoretischen und klinisch-praktischen Inhalten.

Die 9. Novelle der ÄAppO geht dagegen von 476 Stunden aus, die Patienten strukturiert in den Unterricht eingebunden werden, um das gerade noch vertretbare Mindestmaß an Qualität der Ausbildung sicherzustellen. Bezogen auf die EU-Richtlinie 93/16, die von einem Mindeststudienumfang von 5.500 Präsenzstunden ausgeht, reicht also in einem Regelstudiengang ein Patienten einbindender Unterrichtsanteil von 8,7% aus.

Nach Ansicht der MHH ist eine Übererfüllung dieser gesetzlichen Mindeststundenzahl notwendig, um die Ziele des Modellstudiengangs zu erreichen, weil der in der ÄAppO als Präsenzunterricht vorgesehene minimale Unterricht am Krankenbett unzureichend ausgebildete Ärzte prodziert.

Schlussfolgerungen: Zentrale Begriffe in der gültigen ÄAppO sind missverständlich formuliert und/oder nur eingeschränkt geeignet, die aktuelle Lehrsituation angemessen zu beschreiben. Dies erschwert eine patientenbezogene Kapazitätsberechnung, muss die Fakultäten aber nicht daran hindern, einen größeren Anteil der medizinischen Lehre als minimal vorgegeben am echten Patienten durchzuführen. Die KapVO geht von einer Abrechnungspraxis in der Krankenversorgung aus, die nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben entspricht. So sind verschiedene zentrale Parameter der KapVO seit den 80er Jahren nicht mehr aktualisiert worden. Damit erzwingt die KapVO eine nicht realitätsangepasste Ermittlung der patientenbezogenen Aufnahmekapazität und erschwert notwendige Reformen des Medizinstudiums.

Der Beitrag soll Wege aufzeigen, wie diese Missstände bei der Curriculumsplanung berücksichtigt werden können, um so eine Vernichtung von Studienplätzen zu vermeiden und auf die Einführung eines stärker patientenorientierten Unterrichts nicht verzichten zu müssen.