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Identifikation und Vergleich aktueller, medizinischer Leitlinienempfehlungen mit den Bewertungen von Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) des IGeL-Monitors
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Published: | August 30, 2022 |
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Hintergrund/Fragestellung: Der IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes Bund untersucht seit 2012 Nutzen und Schaden Individueller Gesundheitsleistungen (IGeL). Ziel ist es, Versicherte bei ihrer Entscheidung für oder gegen eine IGeL zu unterstützen. Bisher wurden 56 Bewertungen und Beschreibungen erstellt, darunter die am häufigsten angebotenen IGeL. In den Bewertungen erfolgt regelhaft auch eine Einordnung in den Kontext aktueller Leitlinienempfehlungen. Ziel der Analyse war ein systematischer Vergleich der Bewertungen aller aktuellen IGeL-Themen mit den Empfehlungen aus evidenzbasierten Leitlinien in Bezug auf Übereinstimmungen oder Abweichungen.
Methoden: Für den Vergleich wurden alle IGeL-Themen herangezogen, die eine Bewertung beinhalten. Beschreibungen ohne Bewertung, archivierte Bewertungen und in Aktualisierung befindliche Bewertungen wurden nicht berücksichtigt. Zur Identifikation medizinischer Leitlinien wurden Recherchen in den Leitliniendatenbanken AWMF, Guidelines International Network (GIN) und Trip Database sowie auf Internetseiten von Leitlinienorganisationen durchgeführt. Es wurden evidenzbasierte Leitlinien in die Analyse eingeschlossen, die nicht älter als 5 Jahre sind und Empfehlungen zu den bewerteten IGeL enthalten. Die methodische Qualität der Leitlinien wurde mit dem Appraisal of Guidelines for Research & Evaluation (AGREE) II-Instrument (Domäne 3 und 6) bewertet. Die Empfehlungen wurden mit Evidenzlevel und Empfehlungsgrad extrahiert und inhaltlich sowie hinsichtlich der Empfehlungsstärke mit den IGeL-Bewertungen (positiv/negativ, tendenziell positiv/negativ, unklar) abgeglichen.
Ergebnisse: Zu 24 von 27 aktuellen IGeL-Themen wurde mindestens eine relevante Leitlinie identifiziert. 18 Bewertungen (75%) stimmten ganz oder nahezu mit den Leitlinienempfehlungen überein. Zu 6 IGeL-Themen war kein Abgleich möglich, da unter anderem die Empfehlungen aus unterschiedlichen Leitlinien inkonsistent waren. 9 von 13 IGeL, die (tendenziell) negativ bewertet wurden, werden auch in den Leitlinien nicht empfohlen. Zu 2 dieser IGeL-Bewertungen waren die Empfehlungen inkonsistent.
Schlussfolgerung: Drei Viertel der IGeL-Bewertungen stehen im Einklang mit aktuellen Empfehlungen aus evidenzbasierten Leitlinien. Insbesondere zu (tendenziell) negativ bewerteten Leistungen, die auch in Leitlinien nicht empfohlen, aber zum Teil trotzdem regelhaft in der ärztlichen Praxis angeboten werden, scheint es wichtig, Versicherte über die Evidenz aufzuklären.
Interessenkonflikte: Keine