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23. Jahrestagung des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin e. V.

Deutsches Netzwerk Evidenzbasierte Medizin e. V.

01. - 03.09.2022, Lübeck

Die Zweitmeinungsrichtlinie – Befragung von Patient:innen mit relevanten Indikationen zum Thema ZM

Meeting Abstract

  • Nadja Könsgen - Universität Witten/Herdecke, Institut für Forschung in der Operativen Medizin (IFOM), Deutschland
  • Barbara Prediger - Universität Witten/Herdecke, Institut für Forschung in der Operativen Medizin (IFOM), Deutschland
  • Lena Heinen - Universität Witten/Herdecke, Institut für Forschung in der Operativen Medizin (IFOM), Deutschland
  • Anna Schlimbach - Universität Witten/Herdecke, Institut für Forschung in der Operativen Medizin (IFOM), Deutschland
  • Simone Hess - Universität Witten/Herdecke, Institut für Forschung in der Operativen Medizin (IFOM), Deutschland
  • Susann May - Medizinische Hochschule Brandenburg, Zentrum für Versorgungsforschung Brandenburg (ZVF-BB), Deutschland
  • Dunja Bruch - Medizinische Hochschule Brandenburg, Zentrum für Versorgungsforschung Brandenburg (ZVF-BB), Deutschland
  • Sebastian Liersch - AOK Nordost. Die Gesundheitskasse, Bereich Versorgungsmanagement, Deutschland
  • Stephanie Sehlen - AOK Nordost. Die Gesundheitskasse, Bereich Versorgungsmanagement, Deutschland
  • Dawid Pieper - Universität Witten/Herdecke, Institut für Forschung in der Operativen Medizin (IFOM), Deutschland; Medizinische Hochschule Brandenburg, Institut für Versorgungs- und Gesundheitssystemforschung (IVGF), Fakultät für Gesundheitswissenschaften Brandenburg, Deutschland

Evidenzbasierte Medizin für eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung. 23. Jahrestagung des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin. Lübeck, 01.-03.09.2022. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2022. Doc22ebmVS-7-04

doi: 10.3205/22ebm025, urn:nbn:de:0183-22ebm0258

Published: August 30, 2022

© 2022 Könsgen et al.
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Text

Hintergrund/Fragestellung: Seit 2018 können sich gesetzlich Krankenversicherte mit Indikation zur Hysterektomie (HE) oder Tonsillektomie/Tonsillotomie (TE/TT) eine unabhängige Zweitmeinung (ZM) nach Richtlinie (RL) einholen. Im Jahr 2020 wurde die Indikation Schulterarthroskopie (SA) hinzugefügt. Im Rahmen der ZM RL gibt es unter anderem Regelungen zur Aufklärung der Patient:innen und zur ZM-Erbringung. Das Ziel der vorliegenden Arbeit war die Untersuchung von Einstellungen zu und Erfahrungen mit ZM von Patient:innen mit einer der zuvor genannten Indikationen.

Methoden: Im Oktober wurden n=8.862 Versicherte der AOK Nordost, die eine TE/TT, HE und SA (stationär Q1/18-Q2/20 und TE/TT und SA zusätzlich ambulant Q1/18-Q1/20) erhalten haben, postalisch zur Teilnahme eingeladen. Bei den Indikationen zur TE/TT und HE handelte es sich um eine Vollerhebung; bei der SA konnte aus Ressourcengründen nur eine Zufallsstichprobe realisiert werden. Im November 2020 wurde ein Reminder verschickt.

Ergebnisse: Insgesamt erhielten wir n=1.633 Antworten (Teilnahmerate 18,4%). Hiervon haben sich 476 vor der OP eine ZM eingeholt, 1.094 holten keine ZM ein und 63 machten keine (gültige) Angabe. Die ZM wurde zumeist bei Ärzt:innen in einer Praxis (249/476) oder im Krankenhaus (153/476) eingeholt. Bei rund der Hälfte der Befragten, die angaben sich eine ZM eingeholt zu haben, wurde die ZM bei dem Arzt/der Ärztin eingeholt, wo auch der Eingriff durchgeführt wurde (232/476). Die 3 häufigsten Gründe gegen eine ZM waren: Vollstes Vertrauen zum Arzt (931/1.094 gaben an, dass dies eher/vollständig zutraf); Eingriff als letzte gesehene Möglichkeit (830/1.094); genügend Informationen (823/1.094). Von den Patient:innen mit HE und TE/TT, die nach Inkrafttreten der ZM RL operiert wurden (N=523), gaben 226 an, dass sie über ihr Recht auf Einholung einer ZM aufgeklärt wurden.

Schlussfolgerung: Rund 30% der Befragten haben eine ZM eingeholt, daher scheint der Bedarf an ZM in der von der ZM RL betroffenen Patient:innen nicht entsprechend aufgeklärt wurden. Die Gründe für die Abweichung sollten evaluiert und Maßnahmen zur Erhöhung des Bekanntheitsgrades getroffen werden. Patient:innen sollten über das Recht auf ZM vollständig und korrekt aufgeklärt werden.

Interessenkonflikte: Das IFOM der UW/H erhielt im Rahmen einer Projektförderung zum Thema Zweitmeinung Fördergelder von der Medexo GmbH.