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22. Jahrestagung des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin e. V.

Deutsches Netzwerk Evidenzbasierte Medizin e. V.

24. - 26.02.2021, digital

Die Handreichung ‚Gesundheits-Apps‘: Entwicklung einer Unterstützung speziell für Ärzt*innen

Meeting Abstract

  • Sabine Schwarz - Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin, Deutschland
  • Anne Krampe-Scheidler - freie Medizinjournalistin, Deutschland
  • Amin-Farid Aly - Bundesärztekammer, Deutschland
  • Corinna Schaefer - Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin, Deutschland

Who cares? – EbM und Transformation im Gesundheitswesen. 22. Jahrestagung des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin. sine loco [digital], 24.-26.02.2021. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2021. Doc21ebmPS-2-07

doi: 10.3205/21ebm061, urn:nbn:de:0183-21ebm0618

Published: February 23, 2021

© 2021 Schwarz et al.
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Text

Hintergrund/Fragestellung: Die Digitalisierung hält immer stärker Einzug in die Medizin. So können sich Patient*innen seit Kurzem Gesundheits-Apps verschreiben lassen. Aber auch Ärzt*innen nutzen Apps im Berufsalltag, z. B. in Form von Leitlinien oder zur Unterstützung der Praxisorganisation. Während es für Patient*innen bereits Informationsangebote zur Qualität von Gesundheits-Apps gibt, sind solche Möglichkeiten für Ärzt*innen bislang kaum verfügbar. Diese werden jedoch dringend benötigt, um auch ihre Fragen zu beantworten: Wie werden Apps verordnet? Wie können Patient*innen bei der App-Auswahl beraten werden? Wie gut sind Leitlinien-Apps?

Dieser Beitrag berichtet, wie eine solche adressatengerechte Handreichung entwickelt wurde. Ihr Ziel ist es, Ärzt*innen verlässlich zu informieren sowie für das Thema Gesundheits-Apps zu sensibilisieren.

Methoden: Ein Expertenkreis aus Medizin, Informatik, Digitalisierung, Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Fachjournalismus erarbeitete in einem mehrstufigen Prozess auf der Basis von Qualitätskriterien die Handreichung.

Aufgrund der komplexen Fragestellung erfolgte eine breit angelegte Recherche u. a. in wissenschaftlichen Datenbanken, Fachbüchern und -zeitschriften, Medienberichten sowie in Newslettern oder auf Webseiten von Ministerien, Behörden oder Krankenkassen. Zudem flossen Informationen aus dem Digitale-Versorgung-Gesetz mit ein (DVG)[1].

Danach wurden mithilfe des Expertenkreises Informationsbedürfnisse von Ärzt*innen zu Gesundheits-Apps identifiziert. So stellte es sich als relevant heraus, die verschiedenen Rollen von Ärzt*innen zu berücksichtigen: Einerseits beraten sie Patienten*innen im Umgang mit Apps und empfangen Patientendaten, andererseits nutzen sie beruflich auch selbst Apps. Auf Basis der Recherche sowie Rückmeldungen aus dem Expertenkreis und von befragten Ärzt*innen wurden 18 praxisnahe Fallvignetten entwickelt. Diese geben Antworten auf häufige Fragen. Ferner geht die Handreichung auf Problembereiche und Möglichkeiten der digitalen Angebote ein. Eine Patienteninformation und Links zu weiterführenden Informationen ergänzen das Dokument.

Vorläufige/erwartete Ergebnisse, Ausblick: Die Handreichung ist aus der Praxis für die Praxis heraus entstanden. Sie steht kurz vor der Veröffentlichung (Stand: Oktober 2020) und bietet Ärzt*innen eine Orientierung im Umgang mit Gesundheits-Apps. Die Dynamik des Themas verlangt weiterhin ein hohes Maß an Flexibilität – die Handreichung wird nach ihrer Publikation „Work-in-progress“ sein.

Interessenkonflikte: Sabine Schwarz und Corinna Schaefer sind Mitarbeiterinnen am Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) und waren dort an der Erstellung der oben genannten Handreichung zu Gesundheits-Apps beteiligt. Amin-Farid Aly hat in Bezug auf das Thema keine Interessenskonflikte. Anne Krampe-Scheidler ist freie Medizinjournalistin und hat in Bezug auf das Thema „Digital Health“ keine Interessenkonflikte.


Literatur

1.
Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz - DVG): vom 9. Dezember 2019. Bundesgesetzblatt Teil I 2019(49):2562-84. Available from: http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl119s2562.pdf External link