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20. Jahrestagung des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin e. V.

Deutsches Netzwerk Evidenzbasierte Medizin e. V.

21. - 23.03.2019, Berlin

To disclose or not to disclose – Erfahrungen mit der Offenlegung von Zuwendungen pharmazeutischer Unternehmen durch deutsche ÄrztInnen

Meeting Abstract

  • Marlene Stoll - Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Mainz, Deutschland; Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Psychologisches Institut, Mainz, Deutschland
  • Lara Hubenschmid - Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Mainz, Deutschland
  • Boris Egloff - Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Psychologisches Institut, Mainz, Deutschland
  • Klaus Lieb - Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Mainz, Deutschland

EbM und Digitale Transformation in der Medizin. 20. Jahrestagung des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin. Berlin, 21.-23.03.2019. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2019. Doc19ebmP-OG07-04

doi: 10.3205/19ebm098, urn:nbn:de:0183-19ebm0982

Published: March 20, 2019

© 2019 Stoll et al.
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Text

Hintergrund/Fragestellung: Ziel dieser Studie ist die Untersuchung sekundärer Effekte der Offenlegung von Zuwendungen pharmazeutischer Unternehmen (pU) durch ÄrztInnen in Deutschland und deren Auswirkungen auf zukünftige Entscheidungen. Offenlegung ist eine weit verbreitete Antwort auf die Frage nach dem Umgang mit Interessenkonflikten wie bspw. die Zusammenarbeit von ÄrztInnen mit pU in der Medizin. Bezüglich Offenlegung werden neben positiven Effekten auch negative Effekte berichtet – sowohl narrativ in Interviews mit ÄrztInnen als auch experimentell im Labor. Eine standardisierte Erhebung der Erfahrungen mit Offenlegung in Deutschland fehlte bislang. In der vorliegenden Studie sollen daher mithilfe von Daten, die im Rahmen des Transparenzkodex des Verbands forschender Arzneimittelhersteller (vfa) anfallen, Erfahrungswerte und Einstellung zu Offenlegung erhoben werden. Die Hauptfragestellung lautet: Inwiefern sagen 1) negative Reaktionen auf die Offenlegung und 2) der Vergleich mit anderen Offenlegenden vorher, ob sich die Person im Folgejahr für oder gegen die Offenlegung entscheidet du hat eine positive Einstellung gegenüber Transparenz hierbei eine moderierende Wirkung?

Methoden: Grundgesamtheit für die Befragung sind alle ÄrztInnen, die im Rahmen des Transparenzkodex des vfa mindestens einmal in den Jahren 2016 und 2017 Zuwendungen offengelegt haben. Diese Daten, zusammengestellt durch das Recherchezentrum correct!v, werden in einem ersten Schritt deskriptiv analysiert. In einem zweiten Schritt wird aus dieser Grundgesamtheit eine zufällige Stichprobe von 250 ÄrztInnen gezogen, die mit einem standardisierten Fragebogen zu den Erfahrungen mit der Offenlegung befragt wird. Unterschieden wird dabei, ob die zu befragenden ÄrztInnen 2016 und 2017, nur 2016 oder nur 2017 offengelegt haben.

Vorläufige oder erwartete Ergebnisse, Ausblick: Deskriptiv: Insgesamt beinhaltet die vorliegende Stichprobe n = 29.815 Personen. Von diesen haben 13.523 (45%) nur 2016 / 9.321 (31%) nur 2017 / 6.971 (23%) in beiden Jahren offenlegt. Die Mittelwerte (Standardabweichung) der Höhe der Zuwendungen liegen bei rund 1.096€ (2.659) / 1.140€ (3.632) / 2.642€ (6.225) und 2.252€ (5.453). Tiefergehende deskriptive Analysen folgen.

Die Fragebogendaten werden analysiert, sobald mindestens 30 Fragebogen je Gruppe vorliegen.


Literatur

1.
Chimonas S, DeVito NJ, Rothman DJ. Bringing transparency to medicine: Exploring physicians’ views and experiences of the Sunshine Act. The American Journal of Bioethics. 2017;17(6):4-18.
2.
Loewenstein G, Sunstein CR, Golman R. Disclosure: Psychology changes everything. Annual Review of Economics. 2014;(6):391-419.