gms | German Medical Science

Brücken bauen – von der Evidenz zum Patientenwohl: 19. Jahrestagung des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin e. V.

Deutsches Netzwerk Evidenzbasierte Medizin e. V.

08.03. - 10.03.2018, Graz

Best Practice: Umgang mit Interessenkonflikten bei der Nationalen VersorgungsLeitlinie (NVL) Chronische Herzinsuffizienz

Meeting Abstract

  • author presenting/speaker Sabine Schüler - Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ), Berlin
  • Susanne G. Schorr - Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ), Berlin
  • Peggy Prien - Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ), Berlin
  • Monika Nothacker - AWMF-Institut für Medizinisches Wissensmanagement, Marburg/Berlin
  • Martin Härter - Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
  • Corinna Schaefer - Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ), Berlin

Brücken bauen – von der Evidenz zum Patientenwohl. 19. Jahrestagung des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin. Graz, Österreich, 08.-10.03.2018. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2018. Doc18ebmP2-4

doi: 10.3205/18ebm076, urn:nbn:de:0183-18ebm0765

Published: March 6, 2018

© 2018 Schüler et al.
This is an Open Access article distributed under the terms of the Creative Commons Attribution 4.0 License. See license information at http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/.


Outline

Text

Hintergrund: Interessenkonflikte (IK) in Leitlinien sind definiert als ein Risiko für ein verzerrtes Gruppenurteil. Als schützende Faktoren gelten eine festgeschriebene Methodik, unabhängige Moderation, externe Evidenzaufbereitung, Multidisziplinärität der Gruppe und ein strukturierter Konsensprozess. Im „AWMF-Regelwerk Leitlinien“ wird neben der Offenlegung von IK auch deren Management mit bindenden Konsequenzen gefordert.

Methoden: Nationale VersorgungsLeitlinien werden unter Anwendung der genannten schützenden Faktoren erstellt. Die Offenlegung der IK ist für die Leitliniengruppe obligat. Bei der Auftaktsitzung zur Aktualisierung der NVL Chronische Herzinsuffizienz wurden die IK unter Moderation der AWMF diskutiert und durch die Leitliniengruppe selbstverpflichtende Konsequenzen festgelegt:

Stimmenthaltung

  • bei Empfehlungen mit Themenbezug in der Kategorie „bezahlte Gutachter-, Berater- und Vortragstätigkeit“ sowie
  • bei empfehlungsrelevanten IK in den Kategorien „Honorare für Vortrags- und Schulungstätigkeit/Autorenschaft“ und „Finanzielle Zuwendungen (Drittmittel)“

In den Kategorien „Eigentümerinteressen“, „Besitz von Geschäftsanteilen, Aktien, Fonds“ sowie „Persönliche Beziehungen“ wurden IK von den anwesenden Stimmberechtigten verneint, so dass keine Regelung erforderlich war. Da alle Autoren über Fachgesellschaften benannt wurden, ist anzunehmen, dass sich die Interessen verteilen.

Ergebnisse: Bei 8 (15%) der 55 konsentierten Empfehlungen kam es zu Stimmenthaltungen aufgrund von IK. Dabei betrafen 7 der 8 Empfehlungen das Kapitel „Medikamentöse Therapie“. Die meisten Enthaltungen (n=4) gab es bei dem neu zugelassenen Medikament Sacubitril/Valsartan. In diesem Fall wurde zusätzlich eine Abstimmung ohne Enthaltungen durchgeführt. Es zeigte sich, dass das neue Medikament bezüglich Langzeitverträglichkeit und Nebenwirkungsprofil von Experten mit IK positiver bewertet wurde als von Experten ohne IK.

Schlussfolgerung: Durch die Diskussion innerhalb der Gruppe sowohl während der Auftaktsitzung als auch in der Konsensuskonferenz wurde das Bewusstsein der Experten bezüglich der Relevanz etwaiger IK und daraus resultierender Konsequenzen geschärft. Obwohl finanzielle IK bezüglich medikamentöser Therapie gut erfassbar scheinen, ist die eigenverantwortliche Einschätzung der IK in allen Kategorien wichtig. Die Stimmenthaltung bei vorhandenen IK im Rahmen der Konsensuskonferenz als Maßnahme zur Minimierung des Verzerrungsrisikos hat sich als zielführend bewährt.