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Konfirmatorische vs. Explorative Endpunkt-Analyse: Entscheidungsfindung auf Basis verfügbarer Evidenz innerhalb der frühen Nutzenbewertung und dem Zulassungsverfahren am Beispiel der Onkologie
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Published: | February 23, 2017 |
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Hintergrund und Fragestellung: Die frühe Nutzenbewertung und die Zulassung verfolgen unterschiedliche Zielsetzungen. Dies spiegelt sich u.a. in der Verwertung von konfirmatorischen Endpunkten im Indikationsgebiet Onkologie wider. Pharmazeutische Unternehmer stehen vor dem Dilemma, beiden Evaluationsverfahren mit der zur Verfügung stehenden Evidenz, welche primär aus der Konzeption der beidseitig relevanten Studien resultiert, zu genügen. Die Berücksichtigung und Wertigkeit von primären Endpunkten in der Onkologie zwischen beiden Verfahren unter Verwendung der verfügbaren Evidenz wird verglichen.
Methoden: Die Endpunkterfassung fußt auf einem eigens konzipierten Leitfaden. Die extrahierten Daten werden verwendet, um den Einfluss von explorativen Endpunkten im Verhältnis zu konfirmatorischen Endpunkten für die Zulassung und die frühe Nutzenbewertung separiert und zusammenhängend durch eine Gegenüberstellung von Nutzen-Schaden-Saldierung und Nutzen-Risiko-Bewertung unter Verwendung der Übereinstimmung anhand Cohens-Kappa darzustellen.
Ergebnisse: Von den 41 berücksichtigten onkologischen Verfahren können 21 für die Endpunktanalyse herangezogen werden. Prozedural betrachtet sind beide Bewertungsverfahren nicht-konfirmatorisch, da in beiden Fällen explorative Endpunkte eingeschlossen werden. Die Zulassung ist, dadurch dass in der Nutzen-Risiko-Bewertung mehr primäre Endpunkte berücksichtigt werden, in einem höheren Maße konfirmatorisch als die frühe Nutzenbewertung. Bei Letzterer ist nur in 67% der Verfahren ein primärer Endpunkt in der Nutzen-Schaden-Saldierung relevant. Bei explorativen Mortalitätsendpunkten lässt sich die höchste relative Übereinstimmung (k=0,000) und bei explorativen Endpunkten zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität keine Übereinstimmung (k= 0,600) in der beidseitigen Endpunktrelevanz von Nutzen-Risiko-Bewertung und Nutzen-Schaden-Saldierung feststellen.
Schlussfolgerung: Eine Vergleichbarkeit der beiden Bewertungsverfahren auf Endpunktebene ist nur bedingt möglich, wenn man ein abweichendes Populationsverständnis sowie die Unterschiede im methodischen Umgang mit vorliegenden Studien unberücksichtigt lässt. Die mangelnde Informationstransparenz des Assessment Reports führt dazu, dass die Endpunkte nicht immer eindeutig der beidseitig relevanten Studie zugeordnet werden können. Um langfristig eine breitere konfirmatorische Absicherung von HTA-Entscheidungen zu gewährleisten, scheint eine institutionsübergreifende Annäherung erforderlich.