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Aufklärungsbögen, Zweitmeinung und informierte Entscheidung – Braucht es einen neuen Standard?
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Published: | February 23, 2016 |
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Gemeinsamer Workshop der Fachbereiche Operative Fächer (Michaela Eikermann) und Patienteninformation (Ingrid Mühlhauser)
Zielsetzung: Kritische Analyse der aktuellen Patientenaufklärung (Einverständniserklärung und Zweitmeinung) vor medizinischen Eingriffen wie Operationen. Wege aufzuzeigen, wie die ethisch legitimierten Ansprüche der Patienten auf informierte Teilnahme an Entscheidungen vor Operationen umgesetzt werden können.
Relevanz: Patientenpartizipation an medizinischen Entscheidungen ist ein wesentliches Element der Evidenz-basierten Medizin. Dazu braucht es Informationsprozesse, die informierte Entscheidungen ermöglichen.
Die klassischen Einverständniserklärungen, die z.B. vor einer Operation vorgelegt werden, dienen vorrangig der juristischen Absicherung der Ärzte/Ärztinnen. Für informierte Entscheidungen sind sie ungeeignet, da wesentliche Kriterien für Evidenz-basierte Patienteninformationen nicht erfüllt werden. Das sogenannte Aufklärungsgespräch wird üblicherweise erst durchgeführt, wenn die Entscheidung für einen medizinischen Eingriff bereits getroffen wurde. Weder Umfang noch Präsentation der Inhalte sind geeignet, die Sinnhaftigkeit des Eingriffs oder Alternativen im Hinblick auf Nutzen und Risiken abzuwägen. Was der Patient/die Patientin tatsächlich verstanden hat, muss weder überprüft noch dokumentiert werden. Auch eine Zweitmeinung garantiert keine evidenzbasierte informierte Entscheidung.
Methoden und Einzelbeiträge: Die Veranstaltung wird durch kurze Statements eingeleitet:
- Welche Informationen eine evidenzbasierte Patientenaufklärung braucht: Ingrid Mühlhauser, Universität Hamburg, Gesundheitswissenschaften
- Informed consent – aktueller Stand: Michaela Eikermann, MDS Essen
- Zweitmeinung statt Entscheidungshilfe? - Beispiel Kniearthrose: Susanne Gesell, Martin Weigl, Klinik und Poliklinik für Orthopädie, Physikalische Medizin und Rehabilitation, Campus Großhadern, Maximilian-Ludwig-Universität München
- Aufklärung am Beispiel Hysterektomie: Martina Dombrowski, Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe Spandau, Berlin (angefragt)
- Die informierte Entscheidung – ein Qualitätsindikator für Patientenaufklärung?: Joachim Szecsenyi, Michael Wensing, Stefan Nöst, Abteilung Allgemeinmedizin und Versorgungsforschung, Universitätsklinikum Heidelberg
Im Workshop werden auf Grundlage der Statements mit den TeilnehmerInnen Eckpunkte für einen neuen Standard zur Aufklärung von PatientInnen vor einem elektiven medizinischen Eingriff definiert.
Kosten: es fallen keine Kosten an.