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Prävention zwischen Evidenz und Eminenz
15. Jahrestagung des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin

Deutsches Netzwerk Evidenzbasierte Medizin e. V.

13.03. - 15.03.2014, Halle (Saale)

Darstellung der Selbstpflegefähigkeit durch Routinedaten

Meeting Abstract

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Prävention zwischen Evidenz und Eminenz. 15. Jahrestagung des Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin. Halle, 13.-15.03.2014. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2014. Doc14ebmP7a

doi: 10.3205/14ebm088, urn:nbn:de:0183-14ebm0884

Published: March 10, 2014

© 2014 Noelle.
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Zielsetzung: Ziel dieser Untersuchung ist es, Informationen zu erhalten, in wieweit Routinedaten eine qualitative wie quantitative Darstellung der Selbstpflegefähigkeit im Rahmen von stationärer akut-gerontopsychiatrischer Krankenbehandlung und Ableitungen zum Nutzen der zu Pflegenden im Sinne der Qualitätssicherung erlauben.

Methode: Ausgewertet wurden 1.429 vollständig dokumentierte Behandlungsverläufe der Jahre 2006-2009. Betrachtet werden zum Zeitpunkt der Aufnahme und der Entlassung die bereits am Anfang der Behandlung zugänglichen Merkmalsausprägungen: Lebenssituation vor der Aufnahme, ICD-10, Pflegediagnose und Barthel-Index sowie der Schwerpunkt der Behandlungseinheit.

Ergebnisse: Die Daten sind Entscheidungshilfen zu Begründungen für den mittel- bis längerfristig unterschiedlichen Personaleinsatz der Pflege auf den verschiedenen Stationen. Dabei fällt auf, dass Routinedaten nach der Logik von Psychiatriepersonalverordnung (PsychPV) und Pflegeversicherung (SGB XI) zu unterschiedlichen Pflegeaufwandseinschätzungen führen. Der Aufwand an Grundpflege nach dem Verständnis des SGB XI wird bei der Berechnung der PsychPV nicht ausreichend berücksichtigt. Die Entwicklung der Selbstpflegefähigkeiten von einzelnen Patientinnen oder Gruppierungen sind mit den bisher erhobenen Parametern nicht prognostizierbar.

Schlussfolgerungen: In der Ressourcenallokation muss eine kurzfristigere Reaktion auf objektivierte, akute Belastungssituationen etabliert werden. Die aufgezeigten Diskrepanzen in der Zuteilung der Ressourcen für die Pflege mit den beiden normativen Instrumenten, ‘Pflegeversicherung’ und ‘Psychiatriepersonalverordnung’, muss weiter (politisch) sichtbar gemacht werden. Für die Beratung der Pflegenden und soweit möglich auch der zu Pflegenden ist es notwendig, nach Prognosemöglichkeiten für eine Entwicklung der Selbstpflegefähigkeit zu suchen, um Entscheidungshilfen bei der Auswahl der Behandlungsmöglichkeiten zu bieten