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GKV-Spitzenverband
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Published: | March 4, 2009 |
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Unabhängig von den Modalitäten der Finanzierung wird es in der Zukunft, wie in der Vergangenheit nicht darum gehen, ob die Krankenkassen das Geld der Versicherten für die Versorgung ausgeben, sondern für welche Versorgungsformen und Interventionen. Da die Ausgabe der Versichertengelder einer Rechtfertigung bedarf, werden Krankenkassen zunehmend einen Nutzennachweis von Interventionen für Entscheidungen verlangen müssen. Während für medikamentöse Interventionen die Voraussetzungen zur Schaffung von Evidenz – zumindest bis zur Zulassung –- etabliert scheinen, fehlen für nicht medikamentöse Interventionen und versorgungsgestaltende Konzepte häufig die Voraussetzungen evidenzbasierter Entscheidungen. Dies beruht zum einen auf noch zu überwindenden Denk und Handlungskonzepten. Andererseits besteht die Gefahr, dass durch die bestehenden Forschungsregularien die Pharmaindustrie durch ihre Finanzierungsmöglichkeiten eine „Evidenzhoheit“ gewinnt und alternative, nicht medikamentöse Interventionen und Konzepte zu wenig beachtet werden. Es bedarf eines Nachdenkens wie einerseits begründbare Versorgungsalternativen gegeneinander abgewogen bzw. aufeinander abgestimmt werden können. Dies kann eine Neuorientierung in der „Nutzenbewertung“ bedeuten. Auch wird es Möglichkeiten der Finanzierung von (nicht kommerziellen) versorgungsnahen Forschungsansätzen brauchen, die über eine reine Vorverlegung eines „reimbursements“ hinausgehen.