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Evidenzbasierte Bewertung von medizinischen Einzelleistungen in Österreich
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Published: | February 12, 2008 |
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Hintergrund
Alljährlich werden beim österreichischen Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend (BMGF) zahlreiche neue medizinische Interventionen für die Einzelleistungsrefundierung vorgeschlagen. Das Ludwig Boltzmann Institut für Health Technology Assessment (LBI-HTA) wurde beauftragt, die jährlich priorisierten Leistungen (Anzahl: ca. 20) hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Sicherheit systematisch zu beurteilen.
Methoden
Zunächst wurden von den AutorInnen ein Algorithmus und eine Reportvorlage erarbeitet, anhand dessen die systematische Beurteilung erfolgen sollte. Ziel war ein standardisiertes Vorgehen, das sich durch hohe Transparenz und wissenschaftliche Validität auszeichnet. Der Algorithmus wurde im Zuge eines Pilotprojekts von mehreren MitarbeiterInnen des LBI-HTA praktisch erprobt. Weiters wurde er dem im BMGF ansässigen Arbeitskreis, der über die Aufnahme der einzelnen Interventionen in den Leistungskatalog entscheidet, präsentiert.
Ergebnisse
Der erarbeitete Algorithmus wurde sowohl von den MitarbeiterInnen des LBI-HTA als auch vom Arbeitskreis im BMGF gut angenommen. Für jede einzelne vorgeschlagene medizinische Leistung wird in der Folge ein Bericht angefertigt, der ca. 20 Seiten umfasst und folgende Inhalte hat: Beschreibung der Leistung, Indikation und therapeutisches Ziel, geschätzter Leistungsumfang und Kosten, Literatursuche und -auswahl, Beurteilung der Qualität der Studien, Datenextraktion inkl. Darstellung der einzelnen Studienergebnisse, der Wirksamkeit und der Sicherheit der Methode, die Beurteilung der Stärke der Evidenz nach dem GRADE-Schema sowie eine Empfehlung für oder gegen die Aufnahme in den Leistungskatalog, die sich auf ein 4-kategorielles Schema stützt.
Schlussfolgerung/Implikation
Die evidenzbasierte Bewertung von neuen medizinischen Leistungen gibt den Kostenträgern eine wichtige Grundlage für die Entscheidung über die Aufnahme in den Leistungskatalog. Parallel dazu wird sie bei schlechter Evidenzlage Anstoß für die Leistungsträger sein, qualitativ hochwertige Studien durchzuführen.