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Unzufriedenheit nach EDOF-Linsenimplantation – ein „tieferer“ diagnostischer Blick kann sich lohnen...
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Published: | June 13, 2023 |
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Einleitung: Eine zunehmende Vielzahl von Intraokularlinsen mit unterschiedlichen optischen Eigenschaften zur Erweiterung der Sehschärfe über ausgedehntere Entfernungsbereiche - mit dem Ziel möglichst weitgehender Brillenunabhängigkeit - stehen inzwischen zur Verfügung. Die Attraktivität dieses Vorteils wird erkauft durch die Akzeptanz eines Kompromisses bei der optimalen Abbildungsqualität. Diese muss in der präoperativen Information sehr klar besprochen werden, postoperativ ist individuell unterschiedliche Geduld mit der „Neuroadaptation“, vulgo Gewöhnung, gefordert. Bei letztlicher Inakzeptanz des Kompromisses ist der Austausch gegen eine Monofokale Linse die ersichtlich sinnvollste Lösung.
Kasuistik: Wir stellen zwei Fälle vor, die uns konsiliarisch zur Mitbetreuung bei Unzufriedenheit der Patienten mit dem erzielten Sehvermögen überwiesen wurden. In beiden Fällen waren die Visusergebnisse – einmal mit der Eyhance®-IOL, einmal mit der Vivity®-IOL – mit 0,8 bis 1,0 im Bereich des erwartbar Möglichen, ebenso, wie die konstruktiv erwartbare Tiefenschärfe. Alle sonstigen morphologischen Befunde waren altersentsprechend regelrecht - die zweite Patientin hatte zusätzlich ein Offenwinkelglaukom, mit jedoch sowohl im OCT als auch im Gesichtsfeld minimalen unspezifischen Befunden. Im ersten Fall fanden sich lediglich überdurchschnittlich ausgeprägte Irregularitäten der Hornhaut mit entsprechenden Aberrationen; hier erfolgte schließlich ein Austausch gegen eine monofokale IOL, die das vom Patienten beschriebene Problem aber auch nicht zufriedenstellend löste. Bei der zweiten Patientin war der ursprüngliche Visus von 0,6 mit Kontaktlinsen auf 0,8 auszukorrigieren, wenig später erreichte der bestkorrigierte Visus knapp 1,0. Erst eine schließlich bei beiden Patienten durchgeführte statische Schwellen-Perimetrie ergab die diagnostisch entscheidenden Hinweise: beim ersten Patienten ergab die neuroradiologische Untersuchung ein intraossäres Meningeom im Orbita-Trichter, bei der zweiten Patientin ein hypophysäres Makroadenom mit Optikuskompression.
Diskussion: Die beiden Fälle zeigen schlaglichtartig, dass ein schneller, oberflächlicher Verweis auf Gewöhnungsbedürftigkeit und dergleichen in solchen Fällen wertvolle Zeit verlieren lassen kann. Im Zweifel ist eine weitere Abklärung, zumal eine Gesichtsfelduntersuchung – mit voller Schwellenbestimmung – ein Aufwand, dessen gegebenenfalls Vergeblichkeit oder Unergiebigkeit beträchtlich weniger Schaden anrichtet, als seine Unterlassung …