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28th International Congress of German Ophthalmic Surgeons (DOC)

11.06. - 13.06.2015, Leipzig

NEIN: In jedem Fall zuerst medikamentös und/oder Laser!

Meeting Abstract

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  • Carl Erb - Augenklinik am Wittenbergplatz, Berlin

28. Internationaler Kongress der Deutschen Ophthalmochirurgen. Leipzig, 11.-13.06.2015. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2015. DocH 7c.2

doi: 10.3205/15doc031, urn:nbn:de:0183-15doc0313

Published: June 9, 2015

© 2015 Erb.
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Die glaukomatöse Therapie sollte im Allgemeinen zuerst mit der medikamentösen Therapie bzw. in der Lasertherapie beginnen, da jeder inzisionale glaukomchirurgische Eingriff per se juristisch gesehen eine Körperverletzung darstellt und deshalb gut begründet sein muss. Zudem ist es von Seiten des Patienten notwendig, ihm am Anfang ein Therapie-Stufenkonzept anzubieten, das er für sich annehmen und akzeptieren kann. Im Laufe der Tropfanwendung muss dann der Patient selbst entscheiden, ob er mit dem Tropfen zurecht kommt, und wie er die lokalen als auch die systemischen Nebenwirkungen der Antiglaukomatosa akzeptieren kann. Daraus ergibt sich ein individueller Leidensdruck, der in die generelle Akzeptanz der Lokaltherapie mündet, oder diese ablehnt. In diesem Fall kann als erster invasiver Schritt die Lasertherapie angeboten werden. Bezogen auf die Augeninnendrucksenkung, der Verlust der drucksenkenden Wirksamkeit, und die Wiederholbarkeit sind die Argonlasertrabekuloplasik (ALT) und die selektive Lasertrabekuloplastik (SLT) identisch, auch wenn beide Verfahren auf verschiedene Weise destruktiv wirksam sind. Allerdings ist die SLT der ALT in der einfacheren Durchführung und der deutlich geringeren Schmerzinduktion überlegen. Zudem kann nach der SLT eine minimalinvasive Glaukomchirurgie mit Stents erfolgen, was nach einer ALT weniger erfolgversprechend ist. Die Zylophotokoagulation hingegen ist als erster chirurgischer Schritt möglichst zu vermeiden und sollte erst am Ende der chirurgischen Massnahmen stehen.