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Die Verwendung von Patient:innenauskünften (§ 305 Abs. 1 SGB V) als Datenquelle – Erfahrungen aus dem Innovationsfondsprojekt ReKo
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Published: | October 2, 2023 |
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Hintergrund und Zielsetzung: Routinedaten der Krankenkassen sind eine wichtige Datenquelle in der Evaluation einer Vielzahl G-BA geförderter Innovationsfondsprojekte. Häufig sind jedoch nur einzelne größere Kassen am Projekt beteiligt oder es ist keine standardisierte digitale Datenübermittlung möglich. Im Innovationsfondsprojekt „Regionales Pflegekompetenzzentrum – Innovationsstrategie für die Langzeitversorgung vor Ort“ (ReKo) (Förderzeitraum 2019-2024) wurde mit der Patient:innenauskunft nach § 305 Abs. 1 SGB V ein alternativer Weg genutzt, um allen interessierten GKV-Versicherten – unabhängig von Ihrer Krankenkasse – eine Studienteilnahme zu ermöglichen. Dadurch soll zum einen die Repräsentativität der Stichprobe und zum anderen die Befürwortung des Projektes in den Modellregionen durch eine krankenkassenunabhängige Rekrutierung gewährleistet werden.
Methode: Im Rahmen der Datenaufbereitung müssen die über die Patient:innenauskünfte erhaltenen Daten mit den standardisiert gelieferten Daten in eine gemeinsam auswertbare Form gebracht werden. Grundlegend dafür ist die Vorbereitung der Datensatzbeschreibung. Diese legt die zu liefernden Leistungsbereiche, ein- und ausgeschlossene Daten sowie die geforderten Formate fest. Darüber hinaus sollten bei der Vorbereitung auch der Prozess der Datenanforderung und -lieferung sowie die Pseudonymisierung und Digitalisierung mitgedacht werden.
Ergebnisse und Diskussion: Die krankenkassenunabhängige Rekrutierung hat sich im Projekt ReKo als sehr positiv erwiesen, insbesondere auch im Hinblick auf die Erreichung der notwendigen Fallzahl und damit verbundenen statistischen und gesundheitsökonomischen Auswertungsmöglichkeiten. Die bisherigen Erfahrungen deuten jedoch auch Herausforderungen an. Zum einen zeigt sich in den bislang erhaltenen Datensätzen eine hohe sowohl versicherten- als auch kassenspezifische Heterogenität, welche einen großen zeitlichen Aufwand in der Digitalisierung und Datenaufbereitung zur Folge hat. Zum anderen besteht in vielen Fällen ein erheblicher zeitlicher Verzug zwischen Beantragung der Patient:innenauskunft und Lieferung durch die jeweiligen Kassen sowie hinsichtlich der Verfügbarkeit einzelner Leistungsbereiche. Beide Aspekte können Auswirkungen auf die Auswertbarkeit und Vergleichbarkeit der durch Patient:innenauskünfte gewonnenen Daten mit den standardisiert gelieferten Routinedaten haben. Im Projekt ReKo spielen außerdem soziodemografische Charakteristika der Zielgruppe eine Rolle. Aufgrund des Alters oder kognitiver Beeinträchtigungen sind einige Proband:innen auf Hilfe bei der Beantragung ihrer Patient:innenauskunft angewiesen.
Implikation für die Forschung: Die Verwendung von Patient:innenauskünften kann im Rahmen der Evaluation von Innovationsfondsprojekten einen Mehrwert bringen. Grundlegend ist dafür die frühzeitige Berücksichtigung des Aufwands in der Planung zeitlicher und personeller Ressourcen sowie der Vorbereitung von Prozessen. Gewinnbringend kann dabei auch der Erfahrungsaustausch mit ähnlichen Projekten sein.
Förderung: Innovationsfonds/Versorgungsforschung; 01NVF18015