gms | German Medical Science

21. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung

Deutsches Netzwerk Versorgungsforschung e. V.

05.10. - 07.10.2022, Potsdam

Profitieren Patienten von der Teilnahme am deutschen Hautkrebs-Screening? Eine Kohorten-Studie auf Basis von Krankenversicherungsdaten

Meeting Abstract

  • Thomas Datzmann - Deutsches Krebsforschungszentrum, NCT Dresden, Heidelberg, Deutschland; Technische Universität Dresden, Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus Dresden, Zentrum für Evidenzbasierte Gesundheitsversorgung, Dresden, Deutschland
  • Olaf Schoffer - Technische Universität Dresden, Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus Dresden, Zentrum für Evidenzbasierte Gesundheitsversorgung, Dresden, Deutschland
  • Friedegund Meier - Deutsches Krebsforschungszentrum, NCT Dresden, Heidelberg, Deutschland; Technische Universität Dresden, Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus Dresden, Dermatologie, Dresden, Deutschland
  • Andreas Seidler - Technische Universität Dresden, Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus Dresden, Institut und Poliklinik für Arbeits- und Sozialmedizin, Dresden, Deutschland
  • Jochen Schmitt - Deutsches Krebsforschungszentrum, NCT Dresden, Heidelberg, Deutschland; Technische Universität Dresden, Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus Dresden, Zentrum für Evidenzbasierte Gesundheitsversorgung, Dresden, Deutschland

21. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung (DKVF). Potsdam, 05.-07.10.2022. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2022. Doc22dkvf426

doi: 10.3205/22dkvf426, urn:nbn:de:0183-22dkvf4267

Published: September 30, 2022

© 2022 Datzmann et al.
This is an Open Access article distributed under the terms of the Creative Commons Attribution 4.0 License. See license information at http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/.


Outline

Text

Hintergrund und Stand (inter)nationaler Forschung: Das Hautkrebsscreening der Gesetzlichen Krankenversicherung wurde Mitte 2008 mit dem Ziel eingeführt, die Hautkrebssterblichkeit zu senken, indem Hautkrebs in einem frühen Stadium erkannt wird, in dem er leichter zu behandeln ist. Die Wirksamkeit und das Nutzen-Risiko-Verhältnis des Programms sind jedoch nach wie vor unklar.

Fragestellung und Zielsetzung: Vergleich der Sterblichkeit von Patienten mit Melanom, die an dem Screeningprogramm teilnahmen, mit denen, die nicht teilnahmen.

Methode oder Hypothese: Eine retrospektive Kohortenstudie, die auf pseudonymisierten Krankenkassendaten von 1.431.327 Personen aus Sachsen (Deutschland) basiert, wurde für den Zeitraum 2010-2016 durchgeführt. Patienten mit prävalentem und inzidentem Melanom wurden anhand von Diagnosen, medizinischen Verfahren und Verordnungen definiert. Patienten, die sich einem Screening unterzogen und bei denen innerhalb von 2 Jahren nach dem Screening eine Erstdiagnose eines Melanoms gestellt wurde, wurden der Interventionsgruppe zugewiesen. Mit den Methoden des relativen Überlebens und der Cox-Regression wurden mögliche Unterschiede in der Sterblichkeit dargestellt.

Ergebnisse: Wir identifizierten 4.552 Personen mit prävalentem und 2.475 Personen mit inzidentem Melanom. Der Prozentsatz der Screening-Teilnehmer (n=1.801), die lokoregionale Metastasen (4–2% vs. 13–5%) und/oder Fernmetastasen (4–3% vs. 8–0%) aufwiesen oder mit systemischen Krebstherapien behandelt wurden (11–6% vs. 21–8%), war niedriger als bei den Nichtteilnehmern (n=674). Screening-Teilnehmer zeigten ein signifikant besseres Überleben. Das unbereinigte Cox-Modell ergab eine Hazard Ratio (HR) von 0,37 [95% Konfidenzintervall (CI) 0,30-0,46]. Nach Bereinigung um potentielle Störfaktoren blieb der protektive Effekt erhalten (HR 0,62, 95% CI 0,48-0,80).

Diskussion: Patienten, die am GKV-Hautkrebsscreening teilnahmen, hatten eine niedrigere Gesamtsterblichkeitsrate als diejenigen, die sich keinem Screening unterzogen hatten. Die Ergebnisse sind jedoch möglicherweise auf eine Verzerrung durch einen „Healthy Screen Bias“ und/oder eine mit dem Screening verbundene Überdiagnose zurückzuführen und können aufgrund des observationellen Charakters der Studie nicht kausal auf das Screening selbst zurückgeführt werden.