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21. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung

Deutsches Netzwerk Versorgungsforschung e. V.

05.10. - 07.10.2022, Potsdam

Transfer von Care- und Casemanagement in der Regelversorgung – gesetzliche Verortung und Überblick über Regelungsinhalte

Meeting Abstract

  • Thomas Ruppel - Rechtsanwälte - Fachanwälte, Dr. jur. Dr. rer. med. Ruppel, Kanzlei für Medizinrecht und Gesundheitsrecht, Lübeck, Deutschland
  • Simone Gloystein - Institut für Community Medicine, Universitätsmedizin Greifswald, Versorgungsepidemiologie & Community Health, Greifswald, Deutschland
  • Neeltje van den Berg - Institut für Community Medicine, Universitätsmedizin Greifswald, Versorgungsepidemiologie & Community Health, Greifswald, Deutschland

21. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung (DKVF). Potsdam, 05.-07.10.2022. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2022. Doc22dkvf372

doi: 10.3205/22dkvf372, urn:nbn:de:0183-22dkvf3720

Published: September 30, 2022

© 2022 Ruppel et al.
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Hintergrund und Stand (inter)nationaler Forschung: Der Anteil der über 70-jährigen in der Bevölkerung wird sich in den nächsten 10 Jahren in Deutschland weiter erheblich erhöhen. Damit geht ein Anstieg geriatrischer Erkrankungen und Einschränkungen einher. Im Rahmen des Innovationsfondsprojektes RubiN wurde ein Care- und Case Management in Ärztenetzen für geriatrische Patienten umgesetzt. Auch andere (Modell)Projekte im Bereich Care- und Casemanagement haben in der Regel gute Ergebnisse in Bezug auf die Versorgung der Patienten gezeigt. Die Überführung des Care- und Casemanagement in die Regelversorgung der Gesetzlichen Krankenversicherung und – wo notwendig und möglich – in andere Bücher des Sozialgesetzbuches würde die Konzepte für größere Patientengruppen verfügbar machen. Hierfür müssen gesetzliche und untergesetzliche Regelungen geschaffen werden.

Fragestellung und Zielsetzung: Wie kann eine Überführung des Care- und Case Managements in die Regelversorgung erreicht werden, welche rechtlichen Maßgaben sind zu beachten bzw. zu entwickeln?

Methoden oder Hypothese: Auf der Basis der Ergebnisse des Projektes RubiN zum Einsatz des Care- und Case Managements wurde mittels juristischer Methoden der Legistik, Auslegung und kautelarjuristischer Arbeitsweise ein Vorschlag für eine gesetzliche Verankerung und die untergesetzliche Ausgestaltung von Care- und Casemanagement entwickelt.

Ergebnisse: Care- und Casemanagement in der Regelversorgung sollte im jeweiligen Fachgesetzbuch des Sozialgesetzbuches verankert werden – d.h. für krankheitsbedingte besondere Versorgungsbedarfe (VB) im SGB V, für unfallbedingte VB im SGB VII, für rehabilitationsbezogene VB im SGB IX usw.; dabei ist die leistungserbringungsrechtliche Regelung für einen versorgungswirksamen Einsatz erheblich bedeutender als die Formulierung eines Leistungsanspruches. Die untergesetzliche Konkretisierung sollte mittels Rahmenverträgen zwischen den Kostenträgern und zu gründenden Verbänden der Leistungserbringer erfolgen. Angesichts des interprofessionellen Charakters des Care- und Casemanagements ist auf eine Vielzahl zulassungsfähiger Leistungserbringer zu achten, z.B. Krankenhäuser, Heilmittelerbringer, Gemeinden. Zur Vermeidung unnötiger Bürokratie sollte die Zulassung zum Care- und Casemanagement durch eine Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen mit Wirkung für und gegen alle Krankenkassen erfolgen.

Diskussion: Der versorgungswirksame Einsatz von Care- und Casemanagement ist weniger von der Formulierung eines Leistungsanspruches abhängig, als von einer passgenauen, fördernden Umsetzung im untergesetzlichen Recht.

Praktische Implikationen: Das Projekt liefert dem Gesetzgeber die Blaupause für die Überführung in die Regelversorgung unter Berücksichtigung aller berührten Rechtsgebiete und mit ausformulierten Gesetzesvorschlägen.

Appell für die Praxis (Wissenschaft und/oder Versorgung) in einem Satz: Die mögliche Überführung in die Regelversorgung sollte bereits bei Design und Durchführung der Studie berücksichtigt werden, um Projektinhalt und zu generierende Evaluationsdaten bereits frühzeitig auf diese besonderen Anforderungen anzupassen.

Förderung: Innovationsfonds/Versorgungsforschung; 01NVF17029