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21. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung

Deutsches Netzwerk Versorgungsforschung e. V.

05.10. - 07.10.2022, Potsdam

Ärztliche Delegation von Leistungen an nicht ärztliche Praxismitarbeitende in der hausärztlichen Versorgung: Entwicklung der Anzahl an Hausarztpraxen mit besonders qualifizierten nicht-ärztlichen Praxisassistenten (NäPa) von 2015 bis 2020

Meeting Abstract

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  • Sandra Mangiapane - Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi), Berlin, Deutschland
  • Frank Ng - Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi), Berlin, Deutschland
  • Thomas Czihal - Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi), Berlin, Deutschland

21. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung (DKVF). Potsdam, 05.-07.10.2022. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2022. Doc22dkvf206

doi: 10.3205/22dkvf206, urn:nbn:de:0183-22dkvf2065

Published: September 30, 2022

© 2022 Mangiapane et al.
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Hintergrund und Stand (inter)nationaler Forschung: Die ärztliche Delegation von medizinischen Leitungen an besonders qualifizierte nicht-ärztliche Praxisassistenten (NäPa) gewinnt vor dem Hintergrund einer älter werdenden Bevölkerung bei zeitgleich steigendem Ärztemangel zunehmend an Bedeutung. Hausarztpraxen, die NäPa beschäftigen, an die sowohl Aufgaben in der Praxis als auch Hausbesuche delegiert werden können, haben seit 2015 die Möglichkeit, dafür spezielle Gebührenordnungspositionen (GOPen) über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abzurechnen.

Fragestellung und Zielsetzung: Ziel der Untersuchung war es, auf Basis der pseudonymiserten bundesweiten vertragsärztlichen Abrechnungsdaten der Jahre 2015 bis 2020 die Entwicklung der Anzahl an Hausarztpraxen zu ermitteln, die GOPen für die Beschäftigung von NäPa, sowie die Delegation von Hausbesuchen abgerechnet haben

Methode oder Hypothese: Es wurden alle Behandlungsfälle der Jahre 2015 bis 2020 selektiert, in denen die GOPen 03060, 03062, 03063 oder GOPen aus Kapitel 38 des EBM abgerechnet wurden. Auf Basis der pseudonymisierten Betriebsstättenummern wurde pro Jahr ausgezählt, wie viele Praxen, eine NäPa beschäftigten (Abrechnung der GOPen 03060 ,03062 03062 oder Abschnitt 38.3 EBM) bzw. wie viele Praxen keine NäPa beschäftigen, aber Hausbesuche an andere nicht-ärztliche Praxismitarbeitende delegieren (Abrechnung aus Abschnitt 38.2 EBM).

Ergebnisse: Die Anzahl Hausarztpraxen, die GOPen für die Beschäftigung von NäPa, abgerechnet haben, hat sich von 6.187 (2015) auf 9.327 (2020) kontinuierlich erhöht. Zeitgleich ist die Anzahl an Praxen, die Hausbesuche ausschließlich an andere nicht-ärztliche Praxismitarbeitende delegiert haben, von 14.175 (2016) auf 12.157 (2020) abgesunken.

Diskussion: Dem Bedarf folgend, ist seit 2015 ein zunehmender Trend in Richtung Delegation zu erkennen. Die über die Zeit zu beobachtete Verschiebung in Richtung des Einsatzes besonders qualifizierter Praxismitarbeitender lässt darauf schließen, dass auch der Umfang der delegierten Leistungen zugenommen hat, bzw. sich das Spektrum der delegierten Leistungen erweitert hat. Da in den vertragsärztlichen Abrechnungsdaten keine Abrechnungen aus Selektivverträgen (z.B. Hausarztzentrierte Versorgung) enthalten sind, ist nicht auszuschließen, dass die ermittelte Anzahl an delegierenden Hausarztpraxen dabei noch unterschätzt ist.

Praktische Implikationen: Die Delegation medizinischer Leistungen an besonders qualifizierte Praxismitarbeitende ist in der hausärztlichen Versorgung angekommen und wird angesichts des demografischen Wandels weiter an Bedeutung gewinnen.

Appell für die Praxis (Wissenschaft und/oder Versorgung) in einem Satz: Es muss dafür Sorge getragen werden, dass auf Landesebene ausreichend Angebote für die Fortbildung medizinischer Fachangesteller zu NäPa angeboten werden, damit dem zunehmenden Bedarf begegnet werden kann.