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21. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung

Deutsches Netzwerk Versorgungsforschung e. V.

05.10. - 07.10.2022, Potsdam

Leitfragen zur Verwendung von Routinedaten der Gesetzlichen Krankenversicherung

Meeting Abstract

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  • Udo Schneider - Techniker Krankenkasse (TK), Hamburg, Deutschland
  • Verena Vogt - Technische Universität Berlin, Berlin, Deutschland
  • Peter Ihle - PMV Forschungsgruppe, Köln, Deutschland

21. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung (DKVF). Potsdam, 05.-07.10.2022. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2022. Doc22dkvf012

doi: 10.3205/22dkvf012, urn:nbn:de:0183-22dkvf0121

Published: September 30, 2022

© 2022 Schneider et al.
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Hintergrund und Stand (inter)nationaler Forschung: Die Nutzung von Routinedaten in der Versorgungsforschung nahm in den vergangenen Jahren stetig zu. Stellvertretend sei auf Projekte des Innovationsfonds verwiesen, bei denen die Daten der Gesetzlichen Krankenkassen für die Analyse des Versorgungsgeschehens oder die Evaluation neuer Versorgungsformen verwendet werden. Neben dieser Nutzung oder der durch die Krankenkassen selbst, stehen diese Daten prinzipiell für weitere Vorhaben zur Verfügung. Hierbei – so zeigt die Erfahrung – stellt aus Sicht der klinischen Forschung die mangelnde Kenntnis über das Potential der Sekundärdatenanalyse die größte Hürde dar.

Fragestellung und Zielsetzung: Das vorgestellte Projekt soll Forschenden beim Einstieg in die Sekundärdatenwelt eine Orientierung geben. Dazu werden Leitfragen formuliert, mit Hilfe derer im Rahmen einer Anfrage an den Datenhalter, bspw. eine Krankenkasse, möglichst umfassend auf zu prüfende Tatbestände eingegangen werden kann.

Methode: Ziel des Projekts war es, Leitfragen zu erarbeiten, die Forschende dabei unterstützen können, zu überprüfen, ob die adressierte Forschungsfrage mithilfe von GKV-Routinedaten beantwortet werden kann. Die Leitfragen reichen von der Formulierung der Fragestellung über die Definition der Zielpopulation und ggfs. einer Kontrollgruppe bis hin zur Skizzierung des für die Beantwortung der Fragestellung benötigten Datenkranzes. Die Leitfragen werden flankiert durch Hinweise auf datenschutzrechtlich relevante Aspekte bei Anträgen auf Datenübermittlung.

Ergebnisse: Die Leitfragen umfassen Punkte wie die Informationen zur Zielpopulation und den zu untersuchenden Versorgungssektoren, zeitliche und regionale Abgrenzungen, erforderliche Merkmale für den Aufgriff der Analysepopulation oder auch Hinweise zur Begründung von benötigten Variablen und Formaten. Dabei soll nicht eine einheitliche und abschließende Checkliste entworfen werden. Vielmehr ist das Ziel der Arbeit, Forschende in die Lage zu versetzen, Datenanfragen an die datenhaltende Institution aus ihrer spezifischen (klinischen) Sicht möglichst vollständig zu formulieren, um ein beiderseitiges Verständnis der Forschungsfrage und der Notwendigkeit der Nutzung von Routinedaten für ein gemeinsames Versorgungsprojekt zu erzielen.

Diskussion: Ziel der Arbeit ist es, Empfehlungen in Form von Leitfragen für Anträge an datenhaltende Institutionen zu formulieren. Dabei stehen sowohl die Forschenden als auch die Krankenkassen als angesprochene Eigentümer der Daten im Fokus. Für Forschende stellen die Leitfragen eine Hilfestellung bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Anträge dar, während für Krankenkassen der Vorteil darin besteht, dass der Bezug der Forschung zu den GKV-Routinedaten dargestellt wird und sich die (Vor-)Prüfung von Anträgen sowohl aus thematischer Sicht als auch aus datenbezogenen und datenschutzrelevanten Aspekten vereinfacht.

Reflexion („Was würde ich z.B. in Zukunft anders machen?“): Es soll ein gemeinsames Verständnis von Forschenden und datenhaltenden Institutionen bezüglich der Forschungsidee geschaffen werden.