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20. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung

Deutsches Netzwerk Versorgungsforschung e. V.

06. - 08.10.2021, digital

Erweiterung der Pflegerolle am Beispiel der ambulanten Demenzversorgung – Stolpersteine neuer Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3c SGB V

Meeting Abstract

  • Franka Mühlichen - DZNE, Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen, Translationale Versorgungsforschung, Greifswald, Deutschland
  • Bernhard Michalowsky - DZNE, Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen, Translationale Versorgungsforschung, Greifswald, Deutschland
  • Anika Rädke - DZNE, Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen, Translationale Versorgungsforschung, Greifswald, Deutschland
  • Moritz Platen - DZNE, Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen, Translationale Versorgungsforschung, Greifswald, Deutschland
  • Wiebke Mohr - DZNE, Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen, Translationale Versorgungsforschung, Greifswald, Deutschland
  • Wolfgang Hoffmann - DZNE, Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen, Translationale Versorgungsforschung, Greifswald, Deutschland

20. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung (DKVF). sine loco [digital], 06.-08.10.2021. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2021. Doc21dkvf361

doi: 10.3205/21dkvf361, urn:nbn:de:0183-21dkvf3615

Published: September 27, 2021

© 2021 Mühlichen et al.
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Hintergrund und Stand (inter)nationaler Forschung: Versorgungsmodelle mit einer Erweiterung der Pflegerolle durch die Umverteilung von Aufgaben zwischen spezialisierten Pflegefachkräfte (PFK) und Hausärzten sind in Deutschland, trotz gegebener gesetzlicher Rahmenbedingungen (§ 63 Abs 3c SGB XI) nicht verfügbar. Die InDePendent Studie (Interprofessionelle Demenzversorgung: Aufgabenneuverteilung zwischen Ärzten und qualifizierten Pflegefachpersonen in der häuslichen Versorgung) ist das erste Modellvorhaben mit gültige Versorgungsvertrag nach § 63 Abs. 3c SGB.

Fragestellung und Zielsetzung: Ziel ist es, aufzuzeigen welche rechtlichen, organisatorischen und qualifikatorischen Hürden Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3c SGB V mit sich bringen und wie diese in der Praxis umgesetzt werden können.

Methode: InDePendent ist eine multizentrische, cluster-randomisierte kontrollierte Interventionsstudie zur Evaluation eines Modellvorhabens mit erweiterten Pflegerollen in der ambulanten Demenzversorgung. PFKs übernehmen hierbei Aufgaben, die normalerweise von Hausärzten durchgeführt werden. Dafür wurde ein Versorgungsvertrag mit den jeweiligen Leistungserbringern und den Krankenkassen geschlossen.

Ergebnisse: Auf dem Weg zur Umsetzung des § 63 Abs. 3c SGB V begegnet man zunächst der Problematik, dass Leistungserbringer entweder Vertragsärzte oder Gemeinschaften von Vertragsärzten sein müssen. PFKs selbst können keine Vertragspartnern nach § 63 Abs. 3c werden. Bei einzelnen Ärzten ist das Patientenaufkommen zu gering. Gemeinschaften von Leistungserbringern sind meistens Managementgesellschaften und gelten somit nicht als Gemeinschaft von Leistungserbringern, was diese als Vertragspartner ebenfalls ausschließt. Ein weiteres Problem bei der Umsetzung des § 63 Abs. 3c SGB V stellt die Qualifikation der Pflegfachkräfte dar. Diese muss von BMFSFJ und BMG genehmigt werden und erfordert eine staatliche Prüfung. Staatliche Prüfungen sind auf Landesebene umzusetzen. Bei bundesweiten Projekten ist die Umsetzung der staatlichen Prüfung somit erschwert. Die Entsprechende Vorbereitungen im Rahmen eines Modellvorhabens umzusetzen und in die Wege zu leiten ist im Rahmen eines Modellvorhabens, bei drittmittelgeförderten und zeitlich begrenzt Projekten sehr erschwert.

Diskussion: Der § 63 Abs. 3c SGB V wurde bisher nicht über ein Versorgungsvertrag umgesetzt. Es ist notwendig Möglichkeiten für Modellvorhaben mit erweiterten Pflegrollen zu schaffen, um die pflegerische Versorgung verbessern zu können.

Praktische Implikationen: Für die praktische Umsetzung dieser Modelle müsste die qualifikatorischen, organisatorischen und rechtlichen Hürden geebnet werden. So könnte die Kompetenzerweiterung für PFKs nicht nur Ärzte entlasten, sondern auch den Pflegeberuf attraktiver machen.

Appell für die Praxis (Wissenschaft und/oder Versorgung) in einem Satz: Die rechtlichen und qualifikatorischen Rahmenbedingungen zur Umsetzung von Modellprojekten zur Kompetenzerweiterung von PFKs sollte gangbar gemacht werden.