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Diagnosespezifische Besonderheiten von Modeleffekten der sektorenübergreifenden Versorgung psychisch kranker Menschen nach § 64b SGB V (EVA64)
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Published: | September 27, 2021 |
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Hintergrund und Stand (inter)nationaler Forschung: Die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen hat in den letzten Jahren große Veränderungen erfahren. So eröffnete u.a. § 64b SGB V psychiatrischen Kliniken die Möglichkeit der Implementierung neuer Modellprojekte mit dem Fokus auf sektorenübergreifende, patientenzentrierte Versorgung. Erste Ergebnisse liefern Evidenz für die Existenz von Modelleffekten im Sinne einer generellen Verringerung des Umfangs vollstationärer Behandlung im Krankenhaus sowie vereinzelt auch des Arbeitsunfähigkeitsgeschehens. Allerdings gibt es bisher noch keine Daten, ob diese Effekte hinsichtlich spezifischer Diagnosen weiter ausdifferenziert werden können.
Fragestellung und Zielsetzung: Ziel dieser Untersuchung ist die Beantwortung der Forschungsfrage, ob sich Modelleffekte bezüglich der vollstationären Verweildauer sowie Arbeitsunfähigkeitsdauer in spezifischen psychiatrischen Diagnosegruppen im besonderen Maße zeigen.
Methode: Innerhalb der sekundärdatenbasierten kontrollierten Kohortenstudie EVA64 werden GKV-Routinedaten des ersten Modelljahres von 18 bundesweiten Modellvorhaben nach § 64b SGB V ausgewertet und mit a priori definierten Kontrollkliniken verglichen. Die Ergebnisse der primären Outcomes vollstationäre Verweildauer und Arbeitsunfähigkeitsdauer werden nach klinikneuen (keine Behandlung in Modell- oder Kontrollklinik in den zwei Jahren vor erster Behandlung nach Modellstart) und klinikbekannten Patienten sowie Einschlussdiagnose des Patienten stratifiziert.
Ergebnisse: Hinsichtlich der vollstationären Behandlungsdauer bei klinikneuen Patienten zeigte sich der Modelleffekt einer Reduzierung besonders stark in der Behandlung von Patienten mit affektiven Störungen (ICD-10: F30-39) sowie Neurotischen, Belastungs- und somatoformen Störungen (F40-48). Bei klinikbekannten Patienten ließ sich eine reduzierte Verweildauer vor allem bei Patienten mit somatoformen Störungen (F45) feststellen. Die Arbeitsunfähigkeitsdauer war im besonderen Maße bei klinikbekannten Patienten mit Neurotischen, Belastungs- und somatoformen Störungen verringert.
Diskussion: Die Ergebnisse zeigen, dass die Reduzierung der vollstationären Behandlungsdauer gegenüber der Regelversorgung in verschiedenen Diagnosegruppen unterschiedlich ausfällt und in einigen Gruppen besonders dominant ist. Hinsichtlich der Arbeitsunfähigkeitsdauer ist das Bild weniger klar. Eine generelle Reduzierung konnte hier bisher über alle Modelle noch nicht durchgehend belegt werden. Dennoch zeigte sich auch hier bei den klinikbekannten Patienten eine Diagnosegruppe (F40-48), innerhalb derer es modellübergreifend zu einer Verringerung der Arbeitsunfähigkeitsdauer kam. Dabei ist zu beachten, dass verschiedene Diagnosen mit unterschiedlichem (vollstationären) Behandlungsbedarf einhergehen sowie in unterschiedlichem Maße mit psychiatrischer Ko-Morbidität assoziiert sind.
Praktische Implikationen: Wissen darüber, in welchem Ausmaß Behandlungseffekte von Modellvorhaben nach § 64b in spezifischen Diagnosegruppen zu erwarten sind, können Entscheidungsträger bei der zukünftigen Ausrichtung dieser Modellprojekte helfen.