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19. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung

Deutsches Netzwerk Versorgungsforschung e. V.

30.09. - 01.10.2020, digital

Der Bayerische Hebammenbonus – Förderprogramm der bayerischen Staatsregierung

Meeting Abstract

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  • Annette Weiß - Bayerisches Landesamt für Pflege, Amberg, Deutschland
  • Elisabeth Lanzinger - Bayerisches Landesamt für Pflege, Amberg, Deutschland
  • Markus Schick - Bayerisches Landesamt für Pflege, Amberg, Deutschland

19. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung (DKVF). sine loco [digital], 30.09.-01.10.2020. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2020. Doc20dkvf464

doi: 10.3205/20dkvf464, urn:nbn:de:0183-20dkvf4646

Published: September 25, 2020

© 2020 Weiß et al.
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Hintergrund: Angesichts steigender Geburtenzahlen könnten sich in Bayern Versorgungsengpässe in der Hebammenhilfe verstärken [1]. Gleichzeitig gaben bei einer bayernweiten Befragung rund 60 Prozent der freiberuflichen Hebammen an, oft bis sehr oft daran zu denken, die Arbeitszeit zu reduzieren. Der Freistaat Bayern begleitet diese Entwicklung insbesondere bei freiberuflich tätigen Hebammen und unterstützt diese seit dem 01.09.2018 mit der Gewährung des Bayerischen Hebammenbonus in Höhe von 1000 € pro Jahr.

Fragestellung: Ziel der Analyse ist es, den aktuellen Stand der deutschlandweit einzigartigen Hebammenförderung in Bayern darzustellen und einen Ausblick auf zukünftige Maßnahmen in Bezug auf die Verbesserung der Versorgungssituation von Hebammen darzulegen.

Methode: Als gesetzliche Grundlage diente die Hebammenbonusrichtlinie. Die Anspruchsvoraussetzungen für die Auszahlung waren eine Berufserlaubnis, der Hauptwohnsitz in Bayern, eine freiberufliche Tätigkeit in Bayern und die Betreuung von mindestens vier Geburten im Antragsjahr in Bayern. Es erfolgte eine Auswertung der Daten der Förderanträge.

Ergebnisse: Für das Antragsjahr 2017 wurden insgesamt 782 Anträge eingereicht, davon wurde an 723 (92%) Antragstellerinnen der Bonus ausbezahlt. Für das Antragsjahr 2018 nahm die Anzahl der Anträge auf 879 (Anstieg um 12%) zu, hiervon wurden 852 (97%) ausbezahlt. Das Durchschnittsalter lag bei 44 (43) Jahren für das Antragsjahr 2017 (2018) (Spannweite 23-73 Jahre für beide Jahre). In den Regierungsbezirken Oberbayern (n=280), Schwaben (n=103) und Niederbayern (n=100) wurden in absoluten Zahlen die meisten Anträge in 2017 bewilligt. In den Regierungsbezirken Schwaben (19%) und Oberbayern (24%) nahmen die Auszahlungen im Jahresvergleich am wesentlichsten zu. Die Einschätzung der Versorgungslage mit freiberuflich tätigen Hebammen in Bayern basierend auf den Auszahlungen des Hebammenbonus ergab, dass im Jahr 2018 im Landesdurchschnitt pro 100.000 Frauen im Alter von 15-44 Jahren 37 freiberuflich tätige Hebammen zur Versorgung zur Verfügung standen. Der Vergleich der regionalen Zahlen zeigte eine überdurchschnittlich hohe Versorgung mit freiberuflich tätigen Hebammen in den Regierungsbezirken Oberpfalz und Niederbayern. Die drei fränkischen Regierungsbezirke zeigten hingegen eine deutlich unterdurchschnittliche Versorgung mit freiberuflich tätigen Hebammen auf.

Diskussion: Mit Einführung des Hebammenbonus ist ein Anstieg des Angebotes geburtshilflicher Leistungen durch freiberuflich tätige Hebammen in Bayern zu erwarten. Ein erster Trend ist zu erkennen, die bayerischen Gesundheitsämter meldeten im Jahr 2018 insgesamt 3.024 erfasste freiberuflich tätige Hebammen. Die Auswertungen der nächsten Jahre werden zeigen, ob sich dieser Trend verstetigt.

Praktische Implikationen: Mit Weiterführung der Auszahlungen des Hebammenbonus in Bayern, einer Einführung neuer Programme wie die Niederlassungsprämie oder das Aktionsprogramm, sowie die Akademisierung der Hebammenausbildung soll der Beruf attraktiver und die Versorgungslage in Bayern weiter verbessert werden.


Literatur

1.
Albrecht M, Loos S, Sander M, Stengel V. Studie zur Hebammenversorgung im Freistaat Bayern. Berlin: IGES Institut GmbH; 2018.