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Evaluation des Hautkrebsscreenings bei AOK-Versicherten in Deutschland (EvaSCa)-Studiendesign
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Published: | September 25, 2020 |
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Hintergrund und Stand (inter)nationaler Forschung: Seit 2008 haben in Deutschland die Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab dem 35. Lebensjahr die Möglichkeit, alle 2 Jahre ein Hautkrebsscreening in Anspruch zu nehmen. Deutschland ist in Europa das einzige Land, dass eine Früherkennungs-untersuchung auf Hautkrebs als GKV-Leistung eingeführt hat. Die bisherige Evaluation des Hautkrebsscreenings durch die BQS Institut für Qualität & Patientensicherheit bezog sich ausschließlich auf die Evaluation der Struktur- und Prozessqualität, nicht jedoch auf die Ergebnisqualität.
Fragestellung und Zielsetzung: Der Innovationsausschuss des G-BA fördert im Rahmen der Versorgungsforschung das Projekt EvaSCa (Evaluation Skin Cancer). EvaSCa gliedert sich in mehrere Teilprojekte (Kohortenstudie mit gesundheitsöko-nomischer Evaluation, Fall-Kontroll-Studie). Mit den Studien sollen die folgenden Fragestellungen beantwortet werden:
Wie stark unterscheiden sich Patienten mit BCC (Basalzellkarzinom), SCC (Platten-epithelkarzinom) oder malignem Melanom der Haut, die über das Hautkrebs-screening aufgedeckt wurden, von Patienten mit BCC, SCC oder malignem Melanom, die nicht über das Hautkrebs-Screening aufgedeckt wurden hinsichtlich
- 1.
- der Anzahl tumor-assoziierter Kontakte im Gesundheitswesen,
- 2.
- der Anzahl der tumor-assoziierten Operationen,
- 3.
- der Anzahl der tumor-assoziierten Hospitalisationen ab Diagnosedatum und
- 4.
- der direkten Kosten der Behandlung innerhalb der ersten 12 Monate ab Diagnosedatum.
Im Rahmen einer Fall-Kontroll-Studie wird der Zusammenhang zwischen Hautkrebsscreening-Vorgeschichte und Mortalitätsrisiko durch Melanom ermittelt.
Methode oder Hypothese: Grundlage für die einzelnen Teilprojekte sind GKV-Daten der Jahre 2009–2016 von AOK-Versicherten ab dem 35. Lebensjahr mit der ICD-10 C43 (Bösartiges Melanom der Haut) und C44 (Sonstige bösartige Neubildungen der Haut).
Für die gesundheitsökonomische Evaluation zur Ermittlung der direkten Kosten ab Diagnosezeitpunkt des Hautkrebses für die folgenden 12 Monate werden ambulante und stationäre Daten, Verordnungs- sowie Heilmitteldaten im Rahmen der Kohortenstudie ermittelt und gegenübergestellt.
Ergebnisse: Insgesamt wurden 586.475 AOK-Versicherte mit Hautkrebs identifiziert. Aus diesem Pool wurde eine Stichprobe von 450.000 Versicherten, darunter ca. 5.000 Melanom- Sterbefälle per Zufallsverfahren gezogen. Anhand der Matching-Kriterien wurden ca. 50.000 Kontrollen bestimmt.
Aktuell werden die Daten auf Plausibilität geprüft. Die Daten werden für die Auswertung so aufbereitet, dass eine Unterscheidung von BCC und SCC und die Definition Tod des Versicherten aus den Routinedaten möglich ist.
Diskussion: Die Kosten für das Hautkrebsscreening betrugen in den Jahren 2009-2013 725 Millionen €. Die Ergebnisse von EvaSCa sollen Evidenzlücken schließen und für die Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie zum Hautkrebsscreening genutzt werden können.
Praktische Implikationen: Aus den Ergebnissen sollen Empfehlungen erarbeitet werden, die die Qualität des Hautkrebsscreenings verbessern können.