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17. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung

Deutsches Netzwerk Versorgungsforschung e. V.

10. - 12.10.2018, Berlin

Sekundärdatenanalyse zum gesetzlichen Hautkrebsscreening – Häufigkeit und Regelmäßigkeit der Teilnahme

Meeting Abstract

  • Ines Schäfer - Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf (UKE), Institut für Versorgungsforschung in der Dermatologie und bei Pflegeberufen (IVDP), Hamburg
  • Katharina Müller - Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf (UKE), IVDP, Hamburg
  • Julia Siebert - Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf (UKE), IVDP, Hamburg
  • Matthias Augustin - Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf (UKE), IVDP, Hamburg
  • Magdalene Krensel - Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf (UKE), IVDP, Hamburg

17. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung (DKVF). Berlin, 10.-12.10.2018. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2018. Doc18dkvf143

doi: 10.3205/18dkvf143, urn:nbn:de:0183-18dkvf1434

Published: October 12, 2018

© 2018 Schäfer et al.
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Text

Hintergrund: Das gesetzliche Hautkrebsscreening (gHKS) steht seit Juli 2008 als GKV-Regelleistung allen gesetzlich Versicherten ab dem Alter von 35 Jahren alle zwei Jahre zur Verfügung. Anspruchsberechtigt sind ca. 45,9 Mio. GKV-Versicherten und durchführungsberechtigt ca. 40.000 Ärzte. Hinsichtlich dieses Umfangs stellt das gHKS die Früherkennungsmaßnhame mit dem größten Breitenwirkungspotential dar. Bisherige Abschätzungen zeigen, dass das Screening im 2-Jahresintervall von ca. 30 % der Berechtigten in Anspruch genommen wurde. Dabei weisen die Teilnahmeraten sowohl zeitliche als auch soziodemographische und regionale Variationen auf. Unklar ist bisher, ob diese Unterschiede vor allem kurz nach der Einführung bestanden oder sich weiter fortsetzen. Darüber hinaus lagen bisher keine Daten zur Frage der Regelmäßigkeit der Inanspruchnahme auf Individualebene vor.

Fragestellung: Ziel der Analysen ist die bevölkerungsbezogene Erfassung der Screening- Teilnahmeraten, sowohl unter allen Anspruchsberechtigten als auch stratifiziert nach soziodemographischen und regionalen Merkmalen, sowie die Deskription der Häufigkeit (Regelmäßigkeit) der Inanspruchnahme im zeitlichen Verlauf.

Methodik: Sekundärdatenanalyse mit Daten einer bundesweiten gesetzlichen Krankenkasse. Datenbasis war eine repräsentative Versichertenkohorte der DAK-Gesundheit vom 1.1.2010 mit einer Beobachtungszeit bis zum 31.12.2015. Die Inanspruchnahme des ghKS wurde auf der Basis der ambulanten Abrechnungsdaten (GOP-Ziffern 01745 und 01746) auf Versichertenebene ermittelt. Zur Identifikation der Versicherten mit einer regelmäßigen gHKS-Teilnahme (alle 2 Jahre), wurde der betrachtete Zeitraum in drei Intervalle eingeteilt, Studienpopulation waren hier alle 2010-2015 durchgängig Versicherten.

Ergebnisse: Insgesamt waren im Jahr 2010 n=1.603.318 DAK-Versicherte gHKS-anspruchsberechtigt. Im Beobachtungszeitraum lagen die jährlichen Teilnahmeraten der Kohorte zwischen 12,7% (2010) und 14,9% (2014). Die Rate im Jahre 2015 betrug 14,5% und war – wie in allen Jahren – für Frauen (14,7%) etwas höher als für Männer (14,2%). Die Inanspruchnahme stieg bis zum Alter von 75 Jahren mit dem Alter an. Stratifiziert nach Bundeländern (Wohnort Versicherte) zeigten sich deutliche Unterschiede mit den höchsten Teilnahmeraten u.a. in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg (15-20%) und den niedrigsten in den östlichen Bundesländern Thüringen und Sachsen Anhalt (< 2%).

In der Gesamtkohorte der 2010 bis 2015 durchgängig Versicherten (n=1.290.725) haben 44,3% der jeweils Anspruchsberechtigten im gesamten Beobachtungszeitraum 2010 – 2015 gar nicht am Screening teilgenommen. Die Inanspruchnahme innerhalb eines 2-Jahresintervalls lag zwischen 31,3% und 34,4%. 12% der Versicherten nahmen im Beobachtungszeitraum regelmäßig (in 3 Intervallen) teil.

Diskussion: Die 2-Jahres-Teilnahmeraten liegen mit 31-34% im Bereich derer aus anderen Erhebungen. Zu berücksichtigen sind die mit Sekundärdatenanalysen verbundenen methodischen Restriktionen: Über die GOP-Ziffern werden ausschließlich abgerechnete GKV-Leitungen abgebildet; Screenings, die im Rahmen von Einzelverträgen bzw. als gesonderte Leistungen angeboten werden, sind nicht erfasst. Darüber hinaus kann die externe Validität der Ergebnisse durch die Besonderheiten in der Versichertenstruktur der DAK eingeschränkt sein – aktuell erfolgt eine Alters- und Geschlechtsstandardisierung der hier dargestellten rohen Raten. Eine wesentliche Stärke der GKV-Daten liegt jedoch, neben der umfangreichen Fallzahl und damit der Durchführung von Subgruppenanalysen, in der Möglichkeit der personenbezogenen Verlaufsbeobachtung. Dies ist insbesondere bei der Frage der Regelmäßigkeit von Präventionsleistungen von Relevanz für die Versorgungsforschung

Praktische Implikationen: Der deutlich höheren Heilungschancen bei rechtzeitiger Diagnose und Behandlung von Hautkrebs steht eine vergleichsweise niedrige Teilnahmerate am gesetzlichen Früherkennungsprogramm gegenüber. GKV-Daten sind geeignet, erste Hinweise darauf zu geben, welche Merkmale (soziodemographisch, regional, Komorbidität) mit einer (regelmäßigen) Teilnahme assoziiert sind. Nachgehende Datenerhebungen sind notwendig zur Identifizierung potentieller Barrieren der Inanspruchnahme.