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Die Rolle des privaten Versicherungsstatus bei der Initiierung der Therapie mit Biologika in rheumatologischen Praxen in Deutschland
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Published: | September 22, 2015 |
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Hintergrund: Da Ärzte unter einem finanziellen Druck der Krankenkassen stehen, kann das Verordnungsverhalten stark beeinflusst werden. In publizierten Studien wurde gezeigt, dass privat versicherte Diabetes- bzw. Hypertonie-Patienten häufiger bzw. schneller innovative und teure Präparate bekommen als die gesetzlich versicherten Patienten.
Fragestellung: In der vorliegenden Studie wurde die Wahrscheinlichkeit der Verordnung eines Biologikums bei gesetzlich und privat versicherten Patienten in den rheumatologischen Praxen untersucht.
Methodik: Ausgewertet wurden Daten von erwachsenen Patienten (>18 Jahre) mit der gesicherten Diagnose der rheumatoiden Arthritis (RA) (ICD 10: M05, M06) aus 18 rheumatologischen Praxen in Deutschland (IMS® Disease Analyzer Datenbank). Diese Patienten mussten ihre ersten Verordnung von Disease-Modifying Antirheumatic Drugs (DMARD) zwischen Januar 2009 und Dezember 2013 erhalten haben (Follow-up: max. 5 Jahre). Es wurde der Anteil der Patienten mit der ersten Verordnung eines Biologikums (Wirkstoffe: Abadacept, Adalimumab, Anakinra, Etanercept, Infiximab, Golimumab, Rituximab, Tocilizumab) nach dem Beginn der DMARD-Therapie bei gesetzlich versus privat versicherten Patienten im Zeitverlauf ermittelt. Die Hazard Ratios (HR; Cox-Regression) und Odds Ratios (OR; logistische Regression) wurden nach demographischen und klinischen Variablen adjustiert.
Ergebnisse: 8.772 Patienten (durchschnittliches Alter 59,3, 69,4% weiblich, 6,0% privat versichert) wurden eingeschlossen. Privat versicherte Patienten (N=525) waren etwas älter (61,3 Jahre versus 59,2 Jahre) und häufiger männlich (8,5% versus 4,9%) als gesetzliche versicherte. Innerhalb der maximal fünf Jahre nach dem Therapiebeginn mit DMARD haben 7,5% der gesetzlich und 8,7% der privat versicherten Patienten (p=0,328) ihr erste Biologika-Verordnung erhalten. Im adjustierten Cox-Modell war der private Versicherungsstatus mit einer höheren Wahrscheinlichkeit für die Biologika-Therapie assoziiert (HR: 1,43; p=0,020) als bei gesetzlich Versicherten. Die logistischen Regression ergab kein signifikanten Effekt (OR=1,28; p=0,135).
Schlussfolgerungen: Diese retrospektive Datenbankanalyse zeigt, dass die Chance eines privaten versicherten RA-Patienten auf ein Biologikum eingestellt zu werden, im Vergleich zu einem gesetzlich versicherten RA-Patienten kaum geringer ist. Im Zeitverlauf zeigt sich, dass privat versicherte Patienten die Biologika-Therapie früher erhalten als gesetzlich versicherte Patienten. Dies deutet auf einen finanziellen Druck auf die Ärzte durch die Krankenkassen hin. Dennoch ist die grundsätzliche Bereitschaft diese teure Therapie einzusetzen trotz diesem Druck vorhanden.
Praktische Implikationen: Durch die Einführung der zahlreichen Biosimilars nach dem Patenablauf von Biologika ist das Untersuchen der Versorgung in diesem Bereich sehr wichtig. Andere versorgungsrelevante Fragen müssen durch weitere Studien beantwortet werden.