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14. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung

Deutsches Netzwerk Versorgungsforschung e. V.

7. - 9. Oktober 2015, Berlin

Die gesetzliche Qualitätssicherung – Perspektive der Versorgungsforschung

Meeting Abstract

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  • Max Geraedts - Universität Witten/Herdecke, Institut für Gesundheitssystemforschung, Witten, Deutschland

14. Deutscher Kongress für Versorgungsforschung. Berlin, 07.-09.10.2015. Düsseldorf: German Medical Science GMS Publishing House; 2015. DocPL7

doi: 10.3205/15dkvf002, urn:nbn:de:0183-15dkvf0028

Published: September 22, 2015

© 2015 Geraedts.
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Hintergrund: Ein wesentliches Ziel der Gesundheitsversorgungsforschung ist die Beantwortung der Frage, was im Gesundheitssystem im Allgemeinen und bei der alltäglichen Gesundheitsversorgung im Speziellen gut klappt und was verbessert werden sollte. Betrachtet man die gesetzliche Qualitätssicherung aus der Perspektive der Versorgungsforschung, dann ist zum einen zu klären, ob diese selber optimal funktioniert. Zum anderen kann mithilfe der gesetzlichen Qualitätssicherung analysiert werden, wie es um die Qualität der Versorgung steht. Unter den seit 1989 vom Gesetzgeber eingeführten, besonders prominenten Qualitätssicherungsmaßnahmen sind die externe vergleichende Qualitätssicherung (eQS) der Krankenhäuser und deren Qualitätsberichterstattung zu nennen.

Fragestellung: Ging die eQS der Krankenhäuser mit einer Verbesserung der Qualität der Versorgung einher? Kennen und nutzen Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzte die Qualitätsberichte (QB) zur informierten Krankenhauswahl?

Methode: Anhand der Qualitätsreports von BQS und AQUA-Institut sowie der Daten der gesetzlichen QB wurden Längsschnittanalysen durchgeführt und zeitliche Trends statistisch abgesichert. Kenntnis und Nutzung der unterschiedlichen Zielgruppen der QB wurden anhand von Befragungen untersucht.

Ergebnisse: Die meisten Qualitätsindikatoren, die im Rahmen der eQS der Krankenhäuser berechnet werden, zeigen eine Tendenz zur Verbesserung im Zeitverlauf. Ein Vergleich mit Ländern ohne eQS lässt vermuten, dass dieser Trend auch unabhängig von der eQS auftritt. Viele der Indikatoren besitzen kaum noch ein weiteres Optimierungspotenzial. Veränderungen der Indikatordefinitionen im Zeitverlauf erschweren die Abschätzung der Effekte. Die QB werden von Patientinnen und Patienten kaum gekannt, verstanden und genutzt; ähnlich stellt sich die Situation bei Ärztinnen und Ärzten dar.

Diskussion sowie praktische Implikationen: Weder die externe vergleichende Qualitätssicherung noch die Qualitätsberichte der Krankenhäuser können aus der Perspektive der Versorgungsforschung als rundum gelungene gesetzgeberische Maßnahmen bezeichnet werden. Statt einer sofortigen bundesweiten Einführung sollte bei gesetzgeberischen Qualitätssicherungsmaßnahmen, die einen hohen Aufwand für die Leistungserbringer bedeuten, immer zunächst eine begrenzte Erprobung erfolgen. Einmal eingeführt, sollten die Maßnahmen über einen längeren Zeitraum stabil bleiben, damit Evaluationen ermöglicht werden.